Explosionsschutz: Kosten sparen und Leben retten

Explosionsschutz: Kosten sparen und Leben retten

Die Gefahr, die von entzündbaren Gasen, Dämpfen und Stäuben ausgeht, wird unterschätzt. Expertise und Dokumentation erhöhen Schutz und Rechtssicherheit.

Explosionen in Betrieben zählen zu den fünf häufigsten Ursachen für tödliche Arbeitsunfälle.[i] Arbeitgeber:innen stehen in der Verantwortung, für ein explosionssicheres Arbeitsumfeld zu sorgen. Das kann herausfordernd sein, denn viele Stoffe werden auf den ersten Blick nicht als potenziell gefährlich wahrgenommen. Dazu gehören Dämpfe entzündbarer Flüssigkeiten, entzündbare Gase und feinverteilte (< 0,5 mm) brennbare Festpartikel. Erst Menge und Mischung der Stoffe mit einem Oxidationsmittel wie Luft und einer Zündquelle, zum Beispiel Funken, lassen aus dem Dampf, Gas oder Staubkorn eine Gefahr werden. Um die bestmögliche Arbeitssicherheit für die Beschäftigten zu etablieren und eine fundierte Rechtssicherheit für die Verantwortlichen zu schaffen, sind innerbetriebliche oder externe Expert:innen für Explosionsschutz gefragt.

Gefährdung richtig einschätzen

Eine potenziell gefährliche Situation kann schon unter normalen Bedingungen im Arbeitsalltag entstehen, sei es durch feine Holz- und Kunststoffstäube in Werkhallen, oft eingesetzte Gase wie Methan und Wasserstoff oder gängige Reinigungsmittel auf Aceton- oder Ethanolbasis. Als explosionsfähige Atmosphäre wird ein Gemisch mit Luft unter üblichen Arbeitsumgebungen (normaler Luftdruck, Temperaturen von -20 bis +60 °C) bezeichnet. Können durch die Zündung einer explosionsfähigen Atmosphäre Beschäftigte gefährdet werden, sprechen Expert:innen von einer „gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre“.

Expertise ist Voraussetzung

Die Unternehmerin oder der Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet zu ermitteln, ob aufgrund der im Betrieb vorhandenen Materialien oder der Produktionsverfahren die Gefahr einer Explosion besteht. Dies erfolgt auf Grundlage von § 6 Gefahrstoffverordnung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass entzündbare Gase, Dämpfe oder Stäube mit Luft eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden, die die Beschäftigten bei einer Zündung gefährden könnte, müssen entsprechende Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Dies zu beurteilen erfordert eine profunde Kenntnis chemischer, physikalischer und technischer Zusammenhänge.

Daher ist eine entsprechende Fachkunde gefordert. Liegt diese bei Arbeitgeber:innen nicht vor, ist diese Aufgabe an eine dafür qualifizierte Fachkraft zu delegieren. Eine sachnahe Ausbildung, langjährige Erfahrung und stetige Weiterbildung auf diesem Gebiet sind sogar für die betriebsinterne Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht selbstverständlich. Expert:innen von TÜV Rheinland sind auch bei diesem speziellen Thema sowohl fachlich als auch hinsichtlich der rechtssicheren Dokumentation stets auf dem aktuellen Stand.

Das Explosionsschutzdokument

Das Explosionsschutzdokument ist Teil der Gefährdungsbeurteilung und weist Explosionsrisiken aus. Es muss von allen Betrieben durch eine/n Fachkundige/n erstellt werden, bei denen das Entstehen einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre grundsätzlich möglich ist. Das Explosionsschutzdokument enthält im Wesentlichen die Ergebnisse der Ermittlung und Bewertung der Explosionsgefährdung, das Explosionsschutzkonzept, die Maßnahmen baulicher, technischer und/oder organisatorischer Art zum Explosionsschutz sowie die Prüffristen.

Werden entzündbare Stoffe, Arbeitsmittel oder Arbeitsabläufe verändert, muss das Dokument überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht werden. Der Gesetzgeber fordert darüber hinaus, dass die Angaben im Explosionsschutzdokument von unabhängiger Seite, beispielsweise durch Experten von TÜV Rheinland, nach dem 4-Augen-Prinzip geprüft werden. Meine Kolleg:innen und ich wissen, erst mit dem Abschluss der Prüfungen zum Explosionsschutz und zur Explosionssicherheit hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber Rechtssicherheit in diesem sensiblen Bereich der Arbeitssicherheit.

Maßgeschneiderter Service

Expert:innen für Arbeitssicherheit von TÜV Rheinland betreuen Unternehmen in allen Fragen des Explosionsschutzes. Wir erfassen die Ist-Situation durch die Auswertung der vorhandenen Unterlagen zu den verwendeten Stoffen, Produktionsarten und Anlagen im Unternehmen sowie eine Begehung vor Ort. Diese Bestandsaufnahme im Betrieb ist essenziell. Nicht selten können bestimmte Risikoareale von den Mitarbeitenden gar nicht als solche identifiziert werden. Entweder weil dort „bisher nie etwas passiert ist“ oder weil, zum Beispiel bei einer geschlossenen Anlage, von außen nichts zu sehen ist.

Leider werden wir in vielen Fällen erst kontaktiert, wenn es bereits zu einem Beinahe-Unfall oder einem Schaden gekommen ist. Darüber hinaus werden wir hinzugezogen, wenn die Maßnahmen zum Explosionsschutz einer Prüfung nicht standhalten, das heißt das Explosionsschutzdokument mit dem zugrunde liegenden Explosionsschutzkonzept überarbeitet werden muss. Wir finden immer eine Lösung, dennoch ist es nicht nur sicherer, sondern auch wirtschaftlicher, von Anfang an Expert:innen für Arbeitssicherheit hinzuziehen. Das gilt für die Anschaffung neuer Maschinen ebenso wie bei einem Neu- oder Umbauvorhaben. Wir bei TÜV Rheinland Consulting bieten Unternehmen die Unterstützung an, die zum Bedarf passt: Sie können die intern erarbeiteten Unterlagen von uns auf Verbesserungsmöglichkeiten sichten und optimieren lassen oder von der Risikoanalyse über das Erstellen des Explosionsschutzdokumentes bis hin zur unabhängigen Prüfung alle Aufgaben an TÜV Rheinland Consulting delegieren.

Haftung bei einem Unfall

Explosionen können schwere Verletzungen verursachen, die zu längeren Ausfallzeiten der Betroffenen, einer Berufsunfähigkeit und Frühverrentung oder sogar zum Tod führen können. Entsprechend stringent ist die strafrechtliche Verfolgung solcher Unfälle. Als Sachverständiger erlebe ich bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft immer wieder, wie schockiert die Menschen sind, wenn ihnen aus rechtlicher Sicht die Schuld zugewiesen wird. Oft sind die Betroffenen sich gar nicht bewusst darüber, dass ein Explosionsrisiko bestand und dass sie in der Verantwortung waren, dieser Gefahr zu begegnen. So können die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber nicht argumentieren, davon ausgegangen zu sein, dass „die Fachkraft für Arbeitssicherheit sich um den Explosionsschutz kümmert“. Sie sind verpflichtet, diese Aufgabe aktiv an eine innerbetriebliche oder externe Fachkraft zu delegieren.

Was viele nicht wissen: Auch ohne schriftliche Anweisung oder Fixierung in der Stellenbeschreibung ist laut Rechtsprechung eine weisungsbefugte Person auch für den Arbeitsschutz (mit)verantwortlich. So kann der Meister oder die Meisterin in der Großschreinerei selbst dann haftbar gemacht werden, wenn diese Aufgabe zum Beispiel an den Abteilungsleiter oder die Abteilungsleiterin delegiert ist. Als Weisungsbefugte:r muss auch der/die Meister:in auf Sicherheit achten. Aus Erfahrung kann ich sagen, Explosionsschutz von Anfang an spart Kosten, schützt die Gesundheit und kann Leben retten.

[i] Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie „Rechtliche Wegweiser im Explosionsschutz

Stefan_Schuetzenmeier-TUeV-Rheinland

Ihr Kontakt zum Autor

Stefan Schützenmeier
Fachexperte

TÜV Rheinland Consulting GmbH
Tillystr. 2
90431 Nürnberg
+49 911 655 5477

Erfahren Sie mehr über unser Unternehmen

Unternehmen

Wir sind ein technisch orientierter und unabhängiger Consulting-Dienstleister und Projektmanager auf dem deutschen Markt.

Unsere Standorte

Wir sind deutschlandweit an unseren Standorten in Köln, Berlin, Nürnberg, Frankfurt am Main, Dresden, Gera und Essen vertreten.

Wir als Arbeitgeber

Unser Antrieb ist es, ein Umfeld mit sinnstiftenden Aufgaben, wertschätzendem Umgang und Ambition zu schaffen.

Avatar
Stefan Schützenmeier