Breitbandförderung „Graue Flecken

Wir begleiten Sie bei Ihrem Fördervorhaben als neutraler Partner.

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Breitbandförderung: Beratung zum Förderprogramm „Graue-Flecken“

Sie möchten in Ihrer Kommune den Glasfaserausbau vorantreiben und als wichtiger Wirtschaftsstandort digitale Perspektiven bieten? Sie möchten als Unternehmen Ihren Standort wirtschaftsfähiger machen oder als Bildungseinrichtung die Digitalisierung beschleunigen?

Mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ hat der Bund das neue Förderprogramm „Graue Flecken“ eröffnet. Kommunen können nun mit der Breitbandförderung den Glasfaserausbau weiter vorantreiben.

Förderfähig sind Standorte in Deutschland, die derzeit weniger als 100 Mbit/s im Download zur Verfügung haben. Darüber hinaus sollen auch sozioökonomische Schwerpunkte gefördert werden – also private und öffentliche Einrichtungen, welche die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung maßgeblich vorantreiben. Mehr zur Förderfähigkeit finden Sie in den FAQ.

Wir begleiten Sie bei Ihrem Fördervorhaben als neutraler Partner

Als neutraler Partner erstellen wir für Sie Analysen und Studien sowie Strategien und Konzepte mit belastbaren Daten und nicht interessengeleiteten Empfehlungen. Wir begleiten Sie bei Ihrem Vorhaben von der Analyse bis zur Umsetzung und verhelfen Ihnen so zu einem wirtschaftsfähigen Standort und treiben die Digitalisierung gemeinsam mit Ihnen voran.

Wir von TÜV Rheinland stehen als neutraler Partner für Gewissenhaftigkeit und Objektivität. Unsere Fachexpertise und Unabhängigkeit von Markt und Politik spiegeln sich in unseren Dienstleistungen wider. Lassen Sie sich von uns beraten und profitieren Sie von der langjährigen Expertise unserer Fachexpert*innen im Bereich der Breitbandausbau-Förderung.

TÜV Rheinland Consulting – ihre Expert:innen auf dem Gebiet der Breitbandförderung

In Projekten zum Breitbandausbau und in der Breitbandförderung beraten und begleiten wir unsere Kund:innen verlässlich vom Beginn des Projekts bis zur Umsetzung. Unser interdisziplinäres Team vereint Know-how aus den Bereichen:

  • Breitbandnetze, Glasfaserausbau und FTTx-Technologie
  • Mobilfunknetze, 5G und Netzabdeckung
  • Netzplanung, Kosten- und Wirtschaftlichkeitsanalysen von FTTx-Projekten
  • GIS und Geodatenmanagement
  • Kommunikation und Verhandlungsführung
  • Projektmanagement und Projektorganisation

Profitieren Sie von unserem Expert:innennetzwerk

Zusätzliches Know-how und Kapazitäten können wir jederzeit schnell und effizient in Ihre Projekte einbringen. TÜV Rheinland verfügt über ein umfangreiches Netzwerk an Expert:innen und Partner:innen von der Industrie bis in die Politik.

Im Bereich Breitbandförderung arbeiten wir erfolgreich und vertrauensvoll mit bewährten Kanzleien zusammen, die u. a. in den Bereichen Kommunal-, Vergabe- und Beihilferecht zu den führenden Kanzleien in Deutschland gehören. Gemeinsam mit Ihnen und unserem Netzwerk aus Fachexpert:innen führen wir Ihr Fördervorhaben zum Erfolg. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich zu Ihrer Breitbandförderung beraten.

Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm „Graue Flecken“

Kommunen und Landkreise in Deutschland können Fördergelder abrufen, wenn ein Gebiet eine Internetversorgung von weniger als 100 Mbit/s hat. Damit wird die bisherige Förderung deutlich ausgeweitet. Bisher waren mit dem Weiße-Flecken-Förderprogramm nur Gebiete förderfähig, die eine Versorgung von unter 30 Mbit/s hatten.

Anträge können bereits seit dem 26. April 2021 beim jeweiligen Projektträger gestellt werden. Mehr dazu auf der Website des BMVI.

Die unternehmerische Verwendung von 5G- bzw. 5G-Campusnetzen ist in der Regel das Ergebnis einer Analyse aller Prozesse und Das Förderprogramm soll unter anderem auch die Breitbandanbindung sozioökonomischer Schwerpunkte fördern. Damit gemeint sind private und öffentliche Einrichtungen, welche die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung maßgeblich vorantreiben. Auch kleine und mittlere Unternehmen sind förderfähig, ebenso wie landwirtschaftliche Betriebe.

Das Markterkundungsverfahren (MEV) darf bei der Ausschreibung des geförderten Breitbandausbaus maximal zwölf Monate alt sein. Für die Ermittlung der Förderfähigkeit von Adressen ist ein MEV zwingend erforderlich. Wir unterstützen Sie bei allen Schritten zur Erstellung, Durchführung und Auswertung von MEV, Definition von Fördergebieten und Antragstellung.

Unser Vorgehen für Ihre Breitbandförderung

TÜV Rheinland Consulting: Breitbandförderung Graue Flecken

Förderung des Breitbandausbaus

TÜV Rheinland Consulting: Breitbandförderung Graue Flecken - Beratung

Förderung des Breitbandausbaus – Sie sind noch unentschlossen?

Wir erstellen Ihnen gerne eine Kurzstudie, die Ihre individuellen Fördermöglichkeiten zum heutigen Zeitpunkt mit den Fördermöglichkeiten ab 2023 vergleicht. So erleichtern wir Ihnen die kommunale Entscheidungsfindung:

  • MEV-Auswertung
  • Identifikation von Förderadressen und Gebieten
  • Netzplanung zur Ermittlung von Kosten und Fördermittelbedarfen
  • vergleichende Darstellung von Förderszenarien
  • zusammenfassender Bericht mit Handlungsempfehlung

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