Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)

Die EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung (EUDR)

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)

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Auswirkungen der EUDR auf Ihre Unternehmenspraxis

Am 9. Juni 2023 veröffentlichte die Europäischen Union die Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung (EU Deforestation Regulation, EUDR). Die Richtlinie soll dafür sorgen, dass Produkte, die in den EU-Markt eingeführt oder aus diesem exportiert werden, nicht zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung beitragen. Konkret legt die EUDR daher Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit sieben Rohstoffen und einigen daraus hergestellten Erzeugnissen fest:

Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz.

Ab dem 30. Dezember 2025 gelten die Vorschriften der EUDR für große Unternehmen. Ab dem 30. Juni 2026 sind dann auch Klein- und Kleinstunternehmen von den Vorschriften der EUDR betroffen. Die Schwellenwerte zur Definition der Unternehmensgröße finden Sie in unserem Whitepaper.

Wenn Ihr Unternehmen mit den genannten Rohstoffen oder den im Gesetz gelisteten Erzeugnissen handelt, könnte es sein, dass Sie von der Richtlinie betroffen sind. Gerne unterstützen wir Sie dabei die gesetzlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen rechtzeitig umzusetzen.

EUDR-Pflichten für Unternehmen auf einen Blick

Der Anwendungsbereich der EUDR definiert verschiedene Sorgfaltspflichten je nach Geschäftstätigkeit des Unternehmens und für verschiedene Unternehmensgrößen. Die volle Sorgfaltspflicht von Unternehmen umfasst grundsätzlich drei Punkte:

  1. Initiale Informationssammlung über das Produkt und seinen Ursprung
  2. Risikobewertung, basierend auf den gesammelten Informationen
  3. Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominderung (wenn kein zu vernachlässigendes Risiko festgestellt wurde)

Wenn die Risikobewertung ein zu vernachlässigendes Risiko ergeben hat, kann der dritte Punkt übersprungen werden. Alle betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, ihre Produkte nur nach Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten und der anschließenden Abgabe einer Sorgfaltserklärung in Verkehr zu bringen. Die Richtlinie definiert, welche Informationen in der Sorgfaltserklärung enthalten sein müssen.

Wie wir Sie unterstützen können

Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Unternehmen von der EUDR betroffen ist, oder fragen sich, wie Sie die Umsetzung in der Praxis konkret gestalten können? Unser Team aus erfahrenen Expert*innen bietet bedarfsgerechte Unterstützung und Orientierungshilfe. Mit unserem ganzheitlichen Beratungsansatz begegnen wir Ihren aktuellen Herausforderungen lösungsorientiert und effizient. Dabei haben wir die regulatorischen Anforderungen und Marktentwicklungen genauso im Blick wie existierende Best Practices.

Zur Erfüllung der Anforderungen aus der EU-Entwaldungsverordnung bieten wir ein modulares Portfolio: Von der Vermittlung der Grundlagen des Gesetzes, über die notwendigen Vorgänge zur Implementierung, bis hin zur vorgeschriebenen öffentlichen Berichterstattung. Beauftragen Sie nach Bedarf jene Leistungen, die für Ihr Unternehmen relevant sind.

Zur Erfüllung der Anforderungen aus der EU-Entwaldungsverordnung
bieten wir ein modulares Portfolio: Von
der Vermittlung der Grundlagen des Gesetzes, über die
notwendigen Vorgänge zur Implementierung, bis hin zur
vorgeschriebenen öffentlichen Berichterstattung. Beauftragen
Sie nach Bedarf jene Leistungen, die für Ihr Unternehmen
relevant sind.

Sie sind auch vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder der CSRD-Berichtspflicht betroffen oder möchten generell die Performance Ihres Unternehmens im Bereich Nachhaltigkeit verbessern? Dann informieren Sie sich doch hier über unser gesamtes Dienstleistungsportfolio. Wir beraten Sie gerne im Hinblick auf ganzheitliche und integrierte Lösungsansätze.

Ihr kompakter Einstieg – Impuls Nachhaltigkeit

Ihnen ist noch nicht klar, wo Ihre Nachhaltigkeitsreise beginnen oder wie sie weitergehen soll? Mit unserem „Impuls Nachhaltigkeit“ geben wir im Rahmen eines Workshops eine Einführung in das Themenfeld Nachhaltigkeit – auch im Kontext der EUDR-Richtlinie. Dabei schaffen wir ein gemeinsames Verständnis für Nachhaltigkeit in Ihrer Organisation und identifizieren bereits erste Handlungsfelder.

Konkret erhalten Sie:

  • Eine Einführung in das breite Themenfeld Nachhaltigkeit
  • Einen ausführlichen und praxisbasierten Theorieteil
  • Einen interaktiven Teil zur Anwendung der theoretischen Inhalte
  • Eine Identifikation erster Handlungsfelder
  • Raum für Rückfragen & einen Follow-Up Termin

Unsere Leistungen