Die EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung (EUDR)

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)

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Auswirkungen der EUDR auf Ihre Unternehmenspraxis

Am 9. Juni 2023 veröffentlichte die Europäischen Union die Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung (EU Deforestation Regulation, EUDR). Nach einer erstmaligen Verschiebung des Anwendungsbeginns auf das Ende des Jahres 2025, kam es am 19. Dezember 2025 nach Trilog-Verhandlungen erneut zu zeitlichen und inhaltlichen Anpassungen.  

Die Richtlinie soll allgemein dafür sorgen, dass Produkte, die in den EU-Markt eingeführt, bereitgestellt oder aus diesem exportiert werden, nicht zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung beitragen. Konkret legt die EUDR daher Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit sieben Rohstoffen und einigen daraus hergestellten Erzeugnissen fest: 

Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz.

Ab dem 30. Dezember 2026 gelten die Vorschriften der EUDR für große und mittlere Unternehmen. Ab dem 30. Juni 2027 sind dann auch Klein- und Kleinstunternehmen von den Vorschriften der EUDR betroffen. Die Schwellenwerte zur Definition der Unternehmensgröße finden Sie in unserem Whitepaper.  

Wenn Ihr Unternehmen mit den genannten Rohstoffen oder den im Gesetz gelisteten Erzeugnissen handelt, könnte es sein, dass Sie von der Richtlinie betroffen sind. Gerne unterstützen wir Sie dabei die gesetzlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen zu verstehen, gegebenenfalls neu zu bewerten und rechtzeitig umzusetzen. 

EUDR-Pflichten für Unternehmen auf einen Blick

Der Anwendungsbereich der EUDR definiert verschiedene Verpflichtungen je nach Geschäftstätigkeit des Unternehmens, Position in der Warenflusskette (Erst-Inverkehrbringer oder nachgelagerter Marktbeteiligter) und für verschiedene Unternehmensgrößen. Die volle Sorgfaltspflicht (für die Rolle des ersten Marktteilnehmers innerhalb des EU-Marktes) von Unternehmen umfasst grundsätzlich drei Punkte: 

  1. Initiale Informationssammlung über das Produkt und seinen Ursprung
  2. Risikobewertung, basierend auf den gesammelten Informationen
  3. Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominderung (wenn kein zu vernachlässigendes Risiko festgestellt wurde)

Wenn die Risikobewertung ein zu vernachlässigendes Risiko ergeben hat, kann der dritte Punkt übersprungen werden. Alle betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, ihre Produkte nur nach Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten und der anschließenden Abgabe einer Sorgfaltserklärung in Verkehr zu bringen. Die Richtlinie definiert, welche Informationen in der Sorgfaltserklärung enthalten sein müssen.  

Für nachgelagerte Akteure gelten Dokumentationspflichten. Die Weitergabe der Referenz- und Prüfnummer ist mit den inhaltlichen Anpassungen des Dezembers 2025 nur noch zwischen dem Marktteilnehmer und dem ersten nachgelagerten Marktbeteiligten verpflichtend vorgesehen.  

Wie wir Sie unterstützen können

Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Unternehmen von der EUDR betroffen ist, welche Auswirkungen die inhaltlichen Anpassungen der EUDR für ihr geplantes Vorgehen haben oder fragen sich, wie Sie die Umsetzung in der Praxis konkret gestalten können? Unser Team aus erfahrenen Expert*innen bietet bedarfsgerechte Unterstützung und Orientierungshilfe. Mit unserem ganzheitlichen Beratungsansatz begegnen wir Ihren aktuellen Herausforderungen lösungsorientiert und effizient. Dabei haben wir die regulatorischen Anforderungen und Marktentwicklungen genauso im Blick wie existierende Best Practices. 

Zur Erfüllung der Anforderungen aus der EU-Entwaldungsverordnung bieten wir ein modulares Portfolio: Von der Vermittlung der Grundlagen des Gesetzes, über die notwendigen Vorgänge zur Implementierung, bis hin zur vorgeschriebenen öffentlichen Berichterstattung. Beauftragen Sie nach Bedarf jene Leistungen, die für Ihr Unternehmen relevant sind. 

Für eine konforme Erst-Implementierung können erfahrungsgemäß bis zu 9-12 Monate vergehen.  

  • Branchenspezifischer Workshop zur Vermittlung der EUDR-Inhalte & Bestimmung der Pflichten des Unternehmen 
  • EUDR-Readiness-Check: IST Bestandsaufnahme (insbes. Produkt-Screening), Lückenanalyse und Erstellung eines Maßnahmenplans hin zur EUDR-Konformität 
  • Schulung im eigenen Betrieb für verschiedene Fachbereich 
  • Schaffung von Lieferketten-Transparenz, inkl. Lieferanten-Mapping
  • Länder-Benchmarking
  • Lieferantendialog
  • Erarbeitung von Maßnahmen zur Unterstützung von Lieferanten, um EUDR-konform zu werden
  • Durchführung von Schulungen bei Lieferanten
  • Design interner Strukturen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht, insbesondere eines Risikomanagements: Prozesse, Verantwortlichkeiten, Dokumentation, Tools
  • Implementierung & Durchführung von Risikobewertungen
  • Beratung zu Risikominderungsmaßnahmen
  • Unterstützung bei Erstellung & Upload der Sorgfaltserklärung
  • Software-Beratung
  • Öffentliche Berichterstattung zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht nach Vorgaben der EUDR

Unser Portfolio umfasst auch umfangreiche Begleitung eines gesetzeskonformen Nachhaltigkeitsberichts

  • Überprüfung der implementierten Prozesse und Maßnahmenpläne zur Nachsteuerung wo notwendig

Sie möchten generell die Performance Ihres Unternehmens im Bereich Nachhaltigkeit verbessern? Dann informieren Sie sich doch hier über unser gesamtes Dienstleistungsportfolio. Wir beraten Sie gerne im Hinblick auf ganzheitliche und integrierte Lösungsansätze. 

Ihr kompakter Einstieg – EUDR Readiness Check 

Sie wissen noch nicht genau, wo Sie mit der Vorbereitung beginnen sollen oder wie Sie die Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) umsetzen können? Mit unserem „EUDR Readiness Check“ unterstützen wir Sie dabei, Ihre Organisation optimal auf die Anforderungen der EUDR vorzubereiten. Im Rahmen eines strukturierten Prozesses analysieren wir gemeinsam mit Ihnen den Status quo, identifizieren relevante Handlungsfelder und entwickeln einen konkreten Aktionsplan, um die EUDR-Konformität sicherzustellen. 

Konkret erhalten Sie:

  • Eine strukturierte Vorbereitung inklusive Kick-Off und Fragenkatalog 
  • Eine fundierte Status-quo-Analyse Ihres Unternehmenskontexts, bestehender Prozesse und EUDR-bezogener Rollen und Sorgfaltspflichten 
  • Eine Kurz-Schulung zu den Inhalten der EUDR 
  • Einen interaktiven Workshop zum Abgleich des IST-Zustands mit den Anforderungen der EUDR (GAP-Analyse) 
  • Einen individuellen Aktionsplan mit Handlungsempfehlungen und priorisierten Maßnahmen 
  • Raum für Rückfragen & ein Abschlussgespräch  

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