
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) richtig umsetzen
Individuelle Unterstützung zur Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes EnEfG
Mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung, neue gesetzliche Vorgaben rasch und wirksam umzusetzen – sei es in Bezug auf Energie- oder Umweltmanagementsysteme, Umsetzungspläne oder Anforderungen an Rechenzentren.
Als TÜV Rheinland Consulting begleiten wir Unternehmen dabei, aus regulatorischen Anforderungen strategische Vorteile zu entwickeln.
Diese Seite bietet Ihnen einen kompakten Überblick – und die Möglichkeit, in einen direkten Austausch zu gehen.

Clemens Piepenbrock
Director Managementsysteme
Was regelt das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)?
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist am 18. November 2023 in Kraft getreten und verpflichtet Unternehmen dazu, ihren Energieverbrauch systematisch zu erfassen, zu bewerten und zu reduzieren. Ziel ist es, den Endenergieverbrauch in Deutschland bis 2030 um mindestens 26,5 % gegenüber 2008 zu senken – ein wesentlicher Beitrag zur nationalen Klimastrategie.
Herausforderungen durch das EnEfG – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Kernanforderungen für Unternehmen:
- Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch über 2,5 GWh (Ø der letzten 3 Jahre):
➝ Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für wirtschaftlich bewertete Energieeinsparmaßnahmen
➝ Pflicht zur Meldung von Abwärmepotentialen auf der Plattform für Abwärme - Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh Jahresverbrauch (Ø der letzten 3 Jahre):
➝ Verpflichtung zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (EnMS/UMS) nach ISO 50001 bzw. EMAS - Rechenzentren mit einer Nennanschlussleistung ab 300 kW:
➝ Einführung von Energieeffizienzkennzahlen (z. B. PUE ≤ 1,5 ab 2027)
➝ Nutzung von Abwärme, Einsatz erneuerbarer Energien, jährliche Berichte
Was jetzt zählt:
- Umsetzungspflichten innerhalb fester Fristen (z. B. EnMS bis spätestens 20 Monate nach Schwellenüberschreitung)
- Bußgelder bei Nichteinhaltung von bis zu 100.000 €
- Identifikation, Bewertung und Dokumentation wirtschaftlicher Effizienzmaßnahmen nach DIN EN 17463 (ValERI)
- Nutzung & Nachweis von Abwärmepotenzialen nach dem Stand der Technik
Wichtige Fristen im Überblick:
Maßnahme | Frist |
---|---|
Einführung EnMS/UMS (bei > 7,5 GWh) | 18. Juli 2025, spätestens 20 Monate nach Erreichen des Schwellenwerts |
Veröffentlichung von Umsetzungsplänen (bei > 2,5 GWh) | Innerhalb von 3 Jahren nach Inkrafttreten oder Auditabschluss |
Veröffentlichung der Abwärmepotentialen (bei > 2,5 GWh) | Erstmeldung: 31.12.2024 Folgemeldung: jährlich zum 31.03. |
Einführung von Energieeffizienzkennzahlen für Rechenzentren | Ab 01.07.2027: ≤ 1,5 Ab 01.07.2030: ≤ 1,3 |
Abwärmenutzungspflicht für neue Rechenzentren | Ab 01.07.2026 verpflichtend |
Was TÜV Rheinland Consulting konkret bietet
Begleitung entlang des gesamten Umsetzungspfads – modular & wirksam:
🔍 Initialanalyse & Readiness-Check
Bewertung der Ist-Situation in Bezug auf EnEfG-relevante Verbrauchsdaten, Managementsysteme und Rechenzentrumsinfrastruktur.
📋 Workshop „EnEfG konkret“
Maßgeschneiderte Beratung für Geschäftsführung & Fachverantwortliche inkl. Umsetzungsfahrplan
➝ Ziel: Überblick, Prioritäten, konkrete To-do-Liste
⚙️ Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen
Beratung bei der Einführung eines Managementsystems nach ISO 50001 oder EMAS – profitieren Sie hier auch von der TÜV Rheinland Akademie für internen Kompetenzaufbau.
📊 Unterstützung bei der Erstellung von Umsetzungsplänen nach DIN EN 17463
Strukturiert. Nachweisfähig. Von zertifizierten Auditoren geprüft.
📈 Beratung zur PUE-Optimierung & Abwärmenutzung in Rechenzentren
Technisch fundierte Begleitung bei Planung, Umbau oder Neubau – inkl. Nutzung von KI zur Effizienzsteigerung.
Jetzt Klarheit schaffen & Umsetzung gezielt starten
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Handlungsfelder identifizieren und nächste Schritte priorisieren.
Ein kurzes, unverbindliches Erstgespräch bringt Orientierung – und oft schon den ersten konkreten Impuls zur Umsetzung.

Nächste Schritte – Jetzt handeln!
Vermeiden Sie Verzögerungen und stellen Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig auf das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ein.
Nehmen Sie direkt Kontakt zu unserem Experten Clemens Piepenbrock für ein unverbindliches Erstgespräch auf und erfahren Sie, wie wir Sie gezielt unterstützen können!