Darstellung des EU AI Act vor dem Parlament in Brüssel

EU AI Act – Art. 53 Compliance für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck

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Sichern Sie Ihr Unternehmen: Der Artikel 53 des EU AI Act und seine Auswirkungen

Ab dem 2. August 2025 gelten neue Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI). Der TÜV Rheinland unterstützt Sie bei der sicheren, transparenten und gesetzeskonformen Umsetzung der Anforderungen gemäß Artikel 53 des EU AI Acts – kompetent, unabhängig und anerkannt.

🔍 Was fordert Artikel 53 EU AI Act?

  • Erstellung und Pflege einer technischen Dokumentation nach Anhang XI
  • Einhaltung des Urheberrechts bei Trainingsdaten
  • Veröffentlichung einer Trainingsdaten-Zusammenfassung
  • Etablierung von Prozessen zur Behördenkooperation
  • Möglichkeit zur Nutzung genehmigter Verhaltenskodizes (Codes of Conduct)

✅ Daraus folgen unmittelbar Ihre Herausforderungen als KI-Anbieter:

  • Wie erstellen Sie eine konforme technische Dokumentation?
  • Welche Trainingsdaten sind urheberrechtskonform nutzbar?
  • Wie gestalten Sie die erforderliche Transparenz ohne Geschäftsgeheimnisse preiszugeben?
  • Welche Prozesse sichern die Zusammenarbeit mit Behörden?
  • Wie nutzen Sie Verhaltenskodizes effektiv zur Compliance?

🛡️ Unsere Lösung: TÜV Rheinland Compliance Services für Artikel 53

IST-Aufnahme: GAP-Analyse & Readiness Check

Identifikation von Umsetzungs- und Haftungsrisiken. Ihr klarer Projektplan zur Vorbereitung auf die anstehenden to-do’s in 2025.

Ziel: Identifikation von Lücken in Bezug auf die Anforderungen aus Art. 53.

Leistung:

  • Review vorhandener technischer Dokumentationen
  • Bewertung der Trainingsdatenstrategie und Urheberrechtskonformität
  • Reifegradanalyse in Bezug auf Transparenzpflichten
  • Handlungsempfehlungen zur Schließung von Compliance-Lücken

Unser USP: Neutraler, methodischer Prüfansatz – Vertrauen bei Kunden und Behörden

Erstellung & Validierung technischer Dokumentation

Strukturiert, auditierbar, standardkonform: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Dokumentation gemäß Anhang XI.

Ziel: Unterstützung bei Aufbau und Pflege der technischen Dokumentation gemäß Art. 53 (1a).

Leistung:

  • Strukturierung & Formulierung konformer Dokumente
  • Review und Validierung existierender Inhalte
  • Auf Wunsch: technische Prüfung der KI-Trainings- und Testmethodik

Unser USP: Fachübergreifendes Know-how (IT, Recht, Risiko, Safety)

Urheberrechtskonforme Trainingsdatenstrategie

Minimieren Sie rechtliche Risiken bei der Datennutzung – mit einem rechtsrobusten Ansatz auf Basis der EU-Richtlinie 2019/790.

Ziel: Risikominimierung durch urheberrechtskonformes Datenmanagement

Leistung:

  • Beratung zur Strategie gemäß Richtlinie (EU) 2019/790 Art. 4 Abs. 3
  • Unterstützung bei der Erstellung einer rechtlich tragfähigen Dokumentation
  • Entwicklung von Nachweisketten zur Rechteklärung

Unser USP: Seriosität in sensiblen rechtlichen Bereichen – vertrauenswürdiger Drittprüfer

Trainingsdaten-Zusammenfassung & Veröffentlichung

Wir helfen Ihnen bei der Veröffentlichung der gesetzlich geforderten Daten-Zusammenfassung – verständlich, rechtssicher, geschützt.

Ziel: Erfüllung der Veröffentlichungspflicht gemäß Art. 53 (1c)

Leistung:

  • Entwicklung konformer Templates auf Basis des KI-Büro-Standards
  • Unterstützung bei redaktioneller Erstellung der Zusammenfassung
  • Beratung zu Schutz von Geschäftsgeheimnissen bei Veröffentlichung

Unser USP: Balance zwischen Offenlegung und Schutz von IP / Trade Secrets

Governance-Struktur & Behördenkommunikation

Ob Prozesse, Ansprechpartner oder Vertretung: Wir sorgen für klare Strukturen im Dialog mit den Aufsichtsbehörden.

Ziel: Nachhaltige Etablierung von Strukturen zur Behördenkommunikation

Leistung:

  • Aufbau interner Prozesse zur Behördenkommunikation
  • Rolle als externer „Compliance-Coach“ oder neutraler Ansprechpartner
  • Bei Bedarf: Funktion als autorisierter Vertreter gemäß Art. 25

Unser USP: Erfahrener Partner im Umgang mit europäischen Behörden

Verhaltenskodizes entwickeln & auditieren

Nutzen Sie Codes of Conduct als Compliance-Nachweis. Wir entwickeln mit Ihnen tragfähige Kodizes und auditieren auf Wunsch deren Umsetzung.

Ziel: Nutzung von Codes of Conduct zur Beweisführung über Compliance

Leistung:

  • Unterstützung bei der Erarbeitung individueller oder sektoraler Verhaltenskodizes
  • Vorab-Audits zur internen Vorbereitung auf externe Prüfungen
  • Durchführung freiwilliger Audits und Zertifizierungen

Unser USP: Auditierungskompetenz, hohe Akzeptanz in der Industrie

🎯 Für wen ist das Angebot zum Artikel 53?

Diese Leistungen richten sich an alle von Artikel 53 betroffenen Entitäten:

  • Anbieter von LLMs, Foundation Models, multimodaler KI
  • Start-ups & Scale-ups mit KI-Fokus
  • Forschungsinstitute mit kommerziellen Ambitionen
  • Nicht-EU-Anbieter, die Modelle in Europa bereitstellen

🛡️ Warum TÜV Rheinland?

  • Vertrauen & Neutralität: Als international anerkannter Prüfpartner schaffen wir regulatorisches Vertrauen.
  • Interdisziplinäre Expertise: Recht, KI-Technik, Data Governance und Zertifizierung aus einer Hand.
  • Internationale Skalierbarkeit: Auch für nicht in der EU ansässige KI-Anbieter tätig.

📈 Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Rechtssicherheit und Haftungsvermeidung in puncto Artikel 53
  • Beschleunigung der Marktfreigabe in der EU
  • Reputationsgewinn durch neutrale Prüfung
  • Zukunftssicherheit bei regulatorischen Weiterentwicklungen

📞 Jetzt Kontakt aufnehmen und Compliance sichern!

Starten Sie jetzt mit einer unverbindlichen Erstberatung:
Wir analysieren Ihre Ausgangslage und entwickeln Ihre individuelle Roadmap zur Umsetzung von Artikel 53 EU AI Act. Laden Sie sich hier unsere Checkliste zur Umsetzung herunter.


Häufige Fragen | FAQ

Er schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen für KI in der EU. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre KI-Systeme konform sind, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.

Verstöße können zu Geldstrafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes führen.

Er tritt schrittweise in Kraft. Bestimmte Regelungen gelten bereits seit Februar 2025, die vollständige Anwendbarkeit erfolgt ab August 2026.

Alle Unternehmen, die KI-gestützte Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten oder nutzen, unabhängig von ihrem Standort.

Hochrisiko-KI umfasst u. a. biometrische Fernidentifizierungssysteme, Systeme für Kreditvergabe, Strafverfolgung und kritische Infrastruktur.

Durch ein AI Readiness Assessment, eine robuste KI-Governance und regelmäßige Audits.

Wir bieten umfassende Beratung von der Risikoanalyse bzw. Bestandsaufnahme, der Entwicklung einer KI-Vision und Strategie bis zur Implementierung und Beratung zur Normenkonformität.

Es umfasst eine Bestandsaufnahme, Risikobewertung der Systeme (unannehmbar / hoch / begrenzt / minimal), GAP-Analyse und die Entwicklung eines Compliance-Fahrplans.

Ja, alle Beschäftigten die KI-Systeme nutzen, müssen über die erforderliche KI-Kompetenz (Art.4 KI-VO) verfügen.

Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch und erfahren Sie, wie wir Ihr Unternehmen auf den EU AI Act vorbereiten.