
EU AI Act – Art. 53 Compliance für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
Sichern Sie Ihr Unternehmen: Der Artikel 53 des EU AI Act und seine Auswirkungen
Ab dem 2. August 2025 gelten neue Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI). Der TÜV Rheinland unterstützt Sie bei der sicheren, transparenten und gesetzeskonformen Umsetzung der Anforderungen gemäß Artikel 53 des EU AI Acts – kompetent, unabhängig und anerkannt.
🔍 Was fordert Artikel 53 EU AI Act?
- Erstellung und Pflege einer technischen Dokumentation nach Anhang XI
- Einhaltung des Urheberrechts bei Trainingsdaten
- Veröffentlichung einer Trainingsdaten-Zusammenfassung
- Etablierung von Prozessen zur Behördenkooperation
- Möglichkeit zur Nutzung genehmigter Verhaltenskodizes (Codes of Conduct)
✅ Daraus folgen unmittelbar Ihre Herausforderungen als KI-Anbieter:
- Wie erstellen Sie eine konforme technische Dokumentation?
- Welche Trainingsdaten sind urheberrechtskonform nutzbar?
- Wie gestalten Sie die erforderliche Transparenz ohne Geschäftsgeheimnisse preiszugeben?
- Welche Prozesse sichern die Zusammenarbeit mit Behörden?
- Wie nutzen Sie Verhaltenskodizes effektiv zur Compliance?
🛡️ Unsere Lösung: TÜV Rheinland Compliance Services für Artikel 53
IST-Aufnahme: GAP-Analyse & Readiness Check
Identifikation von Umsetzungs- und Haftungsrisiken. Ihr klarer Projektplan zur Vorbereitung auf die anstehenden to-do’s in 2025.
Erstellung & Validierung technischer Dokumentation
Strukturiert, auditierbar, standardkonform: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Dokumentation gemäß Anhang XI.
Urheberrechtskonforme Trainingsdatenstrategie
Minimieren Sie rechtliche Risiken bei der Datennutzung – mit einem rechtsrobusten Ansatz auf Basis der EU-Richtlinie 2019/790.
Trainingsdaten-Zusammenfassung & Veröffentlichung
Wir helfen Ihnen bei der Veröffentlichung der gesetzlich geforderten Daten-Zusammenfassung – verständlich, rechtssicher, geschützt.
Governance-Struktur & Behördenkommunikation
Ob Prozesse, Ansprechpartner oder Vertretung: Wir sorgen für klare Strukturen im Dialog mit den Aufsichtsbehörden.
Verhaltenskodizes entwickeln & auditieren
Nutzen Sie Codes of Conduct als Compliance-Nachweis. Wir entwickeln mit Ihnen tragfähige Kodizes und auditieren auf Wunsch deren Umsetzung.
Webinar: EU AI Act – Haftungsrisiken für Vorstände und Geschäftsführungen
Schützen Sie Ihr Unternehmen vor den Haftungsrisiken aus dem EU AI Act
Unsere Experten: Mariusz Bodek und Christophe Kabambe
🎯 Für wen ist das Angebot zum Artikel 53?
Diese Leistungen richten sich an alle von Artikel 53 betroffenen Entitäten:
- Anbieter von LLMs, Foundation Models, multimodaler KI
- Start-ups & Scale-ups mit KI-Fokus
- Forschungsinstitute mit kommerziellen Ambitionen
- Nicht-EU-Anbieter, die Modelle in Europa bereitstellen
🛡️ Warum TÜV Rheinland?
- Vertrauen & Neutralität: Als international anerkannter Prüfpartner schaffen wir regulatorisches Vertrauen.
- Interdisziplinäre Expertise: Recht, KI-Technik, Data Governance und Zertifizierung aus einer Hand.
- Internationale Skalierbarkeit: Auch für nicht in der EU ansässige KI-Anbieter tätig.
📈 Vorteile für Ihr Unternehmen:
- Rechtssicherheit und Haftungsvermeidung in puncto Artikel 53
- Beschleunigung der Marktfreigabe in der EU
- Reputationsgewinn durch neutrale Prüfung
- Zukunftssicherheit bei regulatorischen Weiterentwicklungen
📞 Jetzt Kontakt aufnehmen und Compliance sichern!
Starten Sie jetzt mit einer unverbindlichen Erstberatung:
Wir analysieren Ihre Ausgangslage und entwickeln Ihre individuelle Roadmap zur Umsetzung von Artikel 53 EU AI Act. Laden Sie sich hier unsere Checkliste zur Umsetzung herunter.
Nächste Schritte – Jetzt handeln!
Vermeiden Sie Verzögerungen und stellen Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig auf den EU AI Act ein.
Nehmen Sie direkt Kontakt zu unserem Geschäftsführer Mariusz Bodek für ein unverbindliches Erstgespräch auf und erfahren Sie, wie wir Sie gezielt unterstützen können! Als KI-Experte ist er nicht nur Berater in diesem Bereich, sondern in seiner Rolle als Geschäftsführer ebenso ein „Betroffener“ des EU AI Acts. Er berät dadurch CEOs und Geschäftsführer auf Augenhöhe mit der gleichen Perspektive auf die Risiken und Pflichten der regulativen Vorgaben.
Häufige Fragen | FAQ
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