GEIG EPBD Bestand: Ladeinfrastruktur einordnen

GEIG Beratung für Bestandsgebäude

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GEIG Beratung für Bestandsgebäude

Ladeinfrastruktur-Pflichten rechtssicher einordnen. Standorte zukunftsfähig vorbereiten.

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) und die anstehende EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD)-Umsetzung machen Ladeinfrastruktur im Bestand zur strategischen Aufgabe. Wir prüfen Ihre Betroffenheit, bewerten vorhandene Infrastruktur und entwickeln ein belastbares Standortkonzept.

Warum Eigentümer, Bestandshalter, Standortverantwortliche und Betreiber mit uns arbeiten

  • Regulatorische Tiefe: GEIG, EPBD, GEG und angrenzende Anforderungen aus einer Hand
  • Technische Bewertung: Netzanschluss, Lastmanagement und Erweiterbarkeit im Blick
  • Standort-Perspektive: Lösungen, die zu Nutzung und Entwicklung des Gebäudes passen
  • Erfahrung im Bestand: Pragmatische Einordnung statt Maximalausstattung

Warum der Bestand jetzt besondere Aufmerksamkeit braucht

Bei Neubauten werden Anforderungen an Lade- und Leitungsinfrastruktur früh im Planungsprozess berücksichtigt. Im Bestand ist die Ausgangslage anders: Parkflächen, Netzanschlüsse und elektrische Infrastruktur sind bereits vorhanden, oft ohne Blick auf Ladeinfrastruktur geplant.

Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 relevanten Stellplätzen kann § 10 GEIG seit dem 01.01.2025 eine Ladepunktpflicht auslösen. Ob dies im Einzelfall gilt, hängt jedoch von Anwendungsbereich, Stellplatzdefinition, Zuordnung und möglichen Ausnahmen ab.

Das GEIG ist hier häufig der Auslöser, genauer hinzusehen. Die zentrale Frage ist nicht, ob ein einzelner Ladepunkt erforderlich ist, sondern:

  • Welche Stellplätze zählen tatsächlich?
  • Ist das Gebäude vom GEIG erfasst?
  • Greift eine Ausnahme, und sollte diese mit Blick auf die EPBD-Umsetzung neu bewertet werden?
  • Passt vorhandene Ladeinfrastruktur zur künftigen Nutzung?
  • Lösen geplante Sanierungen zusätzliche Pflichten aus?

Wer diese Fragen früh klärt, vermeidet Nachrüstkosten und nutzt ohnehin anstehende Bauarbeiten effizient.

Unsere GEIG-Beratung im Überblick

EPBD: Was auf Sie zukommt

Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie verschärft die Anforderungen an Lade- und Leitungsinfrastruktur. Die Umsetzung in deutsches Recht muss bis zum 29. Mai 2026 erfolgen.

Die Richtung ist klar: Bestehende Nichtwohngebäude mit größeren Stellplatzanlagen rücken ab 2027 wesentlich stärker in den Fokus. Eigentümer sollten heute prüfen, ob ihre Bestandsstandorte für kommende Anforderungen vorbereitet sind, nicht erst, wenn die Pflicht greift.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Erstgespräch. Wir klären Ausgangslage, Ziele und Datengrundlage.
  2. Bestandsaufnahme. Wir erfassen Gebäude, Stellplätze, vorhandene Infrastruktur und geplante Maßnahmen.
  3. Regulatorische Einordnung. Sie erhalten eine belastbare Bewertung aktueller GEIG-Lage und eine Einordnung der absehbaren Anforderungen aus der EPBD-Umsetzung.
  4. Handlungsempfehlung. Wir leiten technische Optionen und ein Zielbild ab.

Fördermittel als Umsetzungshebel – besonders für Flotten-, Depot- und Logistikstandorte

Für Standorte mit schweren Nutzfahrzeugen kann die aktuelle Bundesförderung für Ladeinfrastruktur im Güterverkehr ein zusätzlicher Umsetzungshebel sein. Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung fabrikneuer DC-Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge – nicht-öffentlich etwa auf Betriebshöfen, Depots oder betrieblich genutzten Flächen sowie öffentlich zugänglich an Ladehubs, Rastanlagen oder Umschlagpunkten. Je nach Vorhaben kommen unterschiedliche Förderaufrufe für KMU, nicht-öffentliche Unternehmensstandorte oder öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in Betracht; die geplanten Antragsfenster starten im Mai beziehungsweise Juni 2026.

Gerade deshalb sollte Förderung nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, ob Standort, Nutzerkreis, Fahrzeugklassen, Ladeleistung, Netzanschluss, Flächenverfügbarkeit und Zeitplan zu den Förderbedingungen passen. TÜV Rheinland Consulting unterstützt dabei, regulatorische Anforderungen, technische Standortbewertung und mögliche Förderkulissen zusammenzudenken – damit aus einer GEIG-/EPBD-Einordnung bei passenden Standorten ein wirtschaftlich tragfähiger Umsetzungspfad wird.

Weitere Informationen finden Sie hier

Häufig gestellte Fragen

Das GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) regelt in Deutschland, wann an Gebäuden Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorzusehen ist. Es betrifft Neubauten, bestimmte Bestandsgebäude und größere Renovierungen.

Nein. Ob ein Bestandsgebäude vom GEIG erfasst ist, hängt von Gebäudetyp, Anzahl und Zuordnung der Stellplätze, Nutzung und möglichen Ausnahmen ab. Eine pauschale Aussage anhand der Stellplatzzahl ist nicht möglich.

Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie verschärft die Anforderungen an Lade- und Leitungsinfrastruktur in Gebäuden. Die Umsetzung in deutsches Recht muss bis zum 29. Mai 2026 erfolgen. Bestehende Nichtwohngebäude mit größeren Stellplatzanlagen werden voraussichtlich stärker in den Fokus rücken.

Nicht jede Modernisierung löst GEIG-Pflichten aus. Relevant werden Anforderungen vor allem bei „größerer Renovierung“ (Definition via GEIG), bei denen umfangreiche Arbeiten an der Gebäudehülle mit Maßnahmen an Parkflächen, Tiefgarage, Leitungswegen oder elektrischer Infrastruktur zusammenfallen.

Eine reine Mindestlösung ist kann langfristig zu kurz greifen. Sinnvoller ist eine bedarfsgerechte Vorbereitung des Standorts, die Ausgangslage, Ladeleistung, Netzanschluss, Lastmanagement und Erweiterbarkeit gemeinsam betrachtet.

Das hängt von Größe und Komplexität des Bestands ab. Eine Einordnung für einen einzelnen Standort ist meist innerhalb weniger Wochen möglich, Portfolio-Bewertungen entsprechend länger. Wir nennen Ihnen nach dem Erstgespräch einen verbindlichen Zeitrahmen.

Die Kosten richten sich nach Umfang und Tiefe der Prüfung. Für eine Einzelstandort-Einordnung gelten andere Aufwände als für eine Portfolio-Bewertung mit Sanierungsplanung. Wir erstellen ein individuelles Angebot nach dem Erstgespräch.