Was steckt hinter der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR)?

Fit für die EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg zur vollständigen Compliance!  

Ist Ihr Unternehmen von der PPWR betroffen?
Ja, die meisten Unternehmen sind von der PPWR betroffen
!

Die PPWR schließt in den Anwendungsbereich alle Arten und Materialien von Verpackungen ein, die als Behältnis oder zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Produkten an andere Wirtschaftsakteure (B2B) oder Endabnehmer (B2C) dienen.  

Betroffen sind zum Beispiel: 

  • Hersteller von Markenartikeln / Eigenmarken 
  • Online-Händler und Marktplatz-Verkäufer mit Versand in die EU 
  • Import-/Export-Unternehmen, die verpackte Waren in die EU bringen 
  • Handelsketten & Retailer mit Eigenverpackungen 
  • Verpackungshersteller & -entwickler 
  • Logistik-/Fulfillment-Dienstleister mit eigenen Verpackungen 

Was ist die PPWR (EU-Verpackungsverordnung)? 

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verordnung (EU) 2025/40), die die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ablöst.  

Die PPWR trägt zur Erreichung der EU-Klimaziele im Rahmen des CEAP (Circular Economy Action Plan) unter dem EU Green Deal bei und verfolgt das Ziel, das Verpackungsmüllaufkommen pro Kopf bis 2040 um 15 % im Vergleich zu 2018 in der EU zu reduzieren. 

Seit Februar 2025 in Kraft, anwendbar ab 12. August 2026, mit stufenweisen greifenden Anforderungen bis 2040.  

Ziele und Anforderungen der PPWR (Auszug)

Recycling und Rezyklatanteile 

  • Ab 2030 müssen mindestens 70 % aller Verpackungen recyclingfähig sein (80 % bis 2038).  
  • Kunststoffverpackungen müssen zudem mindestens 35 % recyceltes Material enthalten. 

Mehrweg und Wiederverwendung 

  • Ab 2026: Verpflichtung zur Teilnahme an Wiederverwendungssystemen.  
  • Ab 2030 müssen 40 % der Verkaufs- und Transportverpackungen wiederverwendbar sein. 

Kennzeichnungspflichten

  • Ab 2026: Identifikationsmerkmal & Hersteller- und Importeurinformationen an Verpackung. 
  • Ab 2028: EU-harmonisierte Piktogramme und Angaben zu Materialzusammensetzung und Rezyklatanteilen. 
  • Ab 2029: QR-Codes mit Informationen zu wiederverwendbaren und kompostierbaren Verpackungen 
  • Ab 2030: Digitale Informationen zu besorgniserregenden Stoffen 

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): 

  • Ab 2026 müssen Unternehmen sich EU-weit in nationalen Registern registrieren, ab 2027 Verpackungsmengen melden und Gebühren für Verpackungsabfälle zahlen. 

Minimierung von Verpackungen: 

  • Ab 2030 darf der Leerraum innerhalb von Verpackungen (z. B. mit Papier oder Luftpolsterfolie gefüllter Raum) maximal 50 % betragen. 
  • Doppelböden oder unnötige Schichten in Verpackungen sind ab 2030 nicht mehr erlaubt. 

Die wichtigsten Meilensteine der PPWR

Die wichtigsten Meilensteine der PPWR

Warum sie jetzt handeln sollten! 

Die Inverkehrbringung nicht konformer Verpackungen kann schwerwiegende Folgen haben. Unternehmen sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu minimieren und die Anforderungen der PPWR zu erfüllen: 

Ausschluss vom EU-Markt 

  • Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten können Korrekturmaßnahmen verlangen, wenn Verpackungen nicht den Identifikations- oder Dokumentationsanforderungen entsprechen. 
  • Bei anhaltenden Verstößen drohen Vertriebsverbote und Rückrufanordnungen. 
  • Nichtkonformität kann dazu führen, dass Verpackungen erst nach Anpassung wieder auf den Markt gebracht werden dürfen. 

Reputationsschäden 

  • Verstöße gegen die PPWR können Nachhaltigkeitsbewertungen, das Vertrauen der Verbraucher sowie Beziehungen zu Investoren und Partnern erheblich beeinträchtigen. 

Finanzielle Strafen und Kosten 

  • Die PPWR verpflichtet Mitgliedstaaten, Strafen festzulegen, die „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sind. 
  • Konkrete Bußgelder und Maßnahmen werden erwartet und können je nach Mitgliedstaat variieren. 

Hinzu kommen Kosten durch Rückrufaktionen und die Entsorgung nicht konformer Verpackungen. 

Rechtliche und vertragliche Haftung 

  • Nichtkonformität kann Haftungsrisiken gegenüber Dienstleistern, Online-Marktplätzen und Geschäftspartnern nach sich ziehe

Was Sie und Ihre Firma jetzt tun sollten und wie wir Ihnen dabei helfen! 

Mit der bevorstehenden Anwendungsfrist der PPWR und um den komplexen und sich ständig weiterentwickelnden Anforderungen gerecht zu werden, wird eine strukturierte, bereichsübergreifende Umsetzung benötigt. Auf Basis unserer umfangreichen Erfahrung, haben wir eine Roadmap entwickelt, die regulatorische Vorgaben in konkrete, umsetzbare Schritte übersetzt. 

Unser Ansatz gewährleistet nicht nur die Einhaltung der Mindestanforderungen bis August 2026, sondern schafft gleichzeitig eine solide Grundlage für langfristige regulatorische Widerstandsfähigkeit. 

PPWR Short Term Roadmap

Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen PPWR effizient und nachhaltig umzusetzen. Mit unserer strukturierten 7-Schritte-Roadmap schaffen Sie die Grundlage für die Einhaltung der Vorschriften bis August 2026 und darüber hinaus. 

Kurzüberblick: 

  1. Analyse Ihrer Verpackungsströme: Identifikation und Bewertung aller relevanten Verpackungen. 
  2. Datenmanagement: Aufbau eines Systems zur Rückverfolgbarkeit und Dokumentation. 
  3. Kennzeichnungsanforderungen: Definition und Umsetzung notwendiger Verpackungskennzeichnungen. 
  4. Lieferantenmanagement: Zusammenarbeit mit Verpackungslieferanten zur Sicherstellung der Compliance. 
  5. Konformitätsbewertung: Einrichtung eines Systems zur Prüfung und Dokumentation. 
  6. Governance-System: Klare Verantwortlichkeiten und digitale Dokumentation. 
  7. Langfristige Planung: Beobachtung zukünftiger regulatorischer Entwicklungen.

Langfristige Planung 

Neben den kurzfristigen Maßnahmen sollten Sie auch die langfristigen Anforderungen der PPWR im Blick behalten, deren konkrete Ausgestaltung noch durch zahlreiche delegierte Rechtsakte der EU-Kommission in den nächsten Jahren erfolgen wird. Wir behalten die Entwicklungen für Sie im Auge. 

Hier die wichtigsten Meilensteine nach heutigem Stand:  

  • 2027: Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) mit Registrierungspflichten, Berichterstattung und möglichen Gebühren. 
  • 2028: Harmonisierte Kennzeichnungsanforderungen (z. B. Piktogramme) – Anpassungen im Verpackungsdesign erforderlich. 
  • 2030: Vorgaben wie Wiederverwendungsquoten (z. B. 40 % für Verkaufs- und Transportverpackungen, steigend bis 70% 2040), Minimierung von Leerraum (max. 50 %) und Mindestanteile an recyceltem Kunststoff (35 %, steigend bis 2040). 

Unser PPWR-Portfolio 

  • PPWR-Quick-Check: Analyse der Betroffenheit Ihres Unternehmens 
  • Bestandsaufnahme und GAP-Analyse: Detaillierte Analyse Ihrer Verpackungsströme und Erstellung eines maßgeschneiderten PPWR-Aktionsplans (Roadmap) 
  • Implementierungsbegleitung: Unterstützung bei der Umsetzung der PPWR-Anforderungen entlang der Roadmap 
  • Etablierung interner Strukturen: Aufbau von Verantwortlichkeiten, Prozessen und Lieferantenkommunikation 
  • Datenmanagement: Sicherstellung der Datenverfügbarkeit und Entwicklung eines effizienten Datenmanagements 
  • Fachliches Sparring: Begleitung und Beratung Ihres internen Projektteams 
  • Ganzheitliche Umsetzung: Von der Analyse bis zur finalen Implementierung, wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess 

Häufige Fragen zur PPWR

Verordnung in Kraft seit 2025, anwendbar ab 12.08.2026, viele Anforderungen mit Übergangsfristen bis 2030/2040.  

Nein, die PPWR setzt EU-weit neue, teilweise strengere Anforderungen (Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Mehrweg, Kennzeichnung). Zusätzlich wird gerade das VerpackG neu angepasst. Alle EU-Staaten müssen ihre eigenen Verpackungsgesetze der PPWR anpassen. 

Ja, grundsätzlich jede Organisation, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringt, die konkrete Ausprägung kann aber variieren. 

Bußgelder, Vertriebsbeschränkungen, Imageschäden; je nach Mitgliedstaat unterschiedliche Sanktionsmechanismen. 

4-8 Wochen, je nach Umfang, je nach Komplexität, Verpackungsarten und Verpackungsvolumen des Unternehmens. 

Unsere Leistungen
Grundlagen & Strategie

Unsere Leistungen
Umsetzung & Maßnahmen

Unsere Leistungen
Kommunikation & Reporting

Unsere Leistungen
Bewertung & Beratung

Unsere Leistungen
Grundlagen & Strategie

Unsere Leistungen
Umsetzung & Maßnahmen

Unsere Leistungen
Kommunikation & Reporting

Unsere Leistungen
Bewertung & Beratung