Energieeffizienzgesetz und Nachhaltigkeit

Workshop “Energieeffizienzgesetz und Nachhaltigkeit”
Workshop “Energieeffizienzgesetz und Nachhaltigkeit”

Workshop “Energieeffizienzgesetz und Nachhaltigkeit”

Erfüllung der Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsanforderungen

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Workshop “Energieeffizienzgesetz und Nachhaltigkeit”

Implementieren Sie ein leistungsstarkes Energie- oder Umweltmanagementsystem

Seit dem 18. November 2023 sind Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von über 7,5 GWh gesetzlich verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem gemäß § 8 des EnEfG einzuführen.

Starten Sie jetzt und machen Sie Ihr Unternehmen zukunftssicher!

Ziel des Workshops

Erfüllen Sie die Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und Nachhaltigkeitsanforderungen effizient!

  • EMAS oder ISO 50001: Wir unterstützen Sie dabei, ein EMAS-konformes Umweltmanagementsystem oder eine ISO 50001-Zertifizierung zu erreichen.
  • Rechtssichere und effiziente Lösungen: TÜV Rheinland Consulting gewährleistet, dass Ihr Unternehmen gesetzeskonform und energieeffizient arbeitet.
  • Vermeidung von Strafzahlungen: Durch die Einhaltung der Vorschriften vermeiden Sie mögliche Strafzahlungen im sechsstelligen Bereich.

Das EnEfG – Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes

Am 18.11.2023 trat das „Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes – EnEfG“ in Kraft. Das EnEfG setzt zentrale Regelungen der Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in nationales Recht um und schafft erstmals einen sektorübergreifenden rechtlichen Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland.

Ziel ist die Senkung des Energieverbrauchs und der Energieimportabhängigkeit.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat bereits drei Merkblätter veröffentlicht bzw. aktualisiert.
Im Folgenden eine Übersicht über die sich aus dem EnEfG ergebenden Verpflichtungen.

Umweltmanagementsysteme:

  • Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von > 7,5 GWh müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen. Die Umsetzungsfrist beträgt 20 Monate.

Umsetzungspläne:

  • Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von > 2,5 GWh/a müssen innerhalb von drei Jahren Umsetzungspläne für die im Energie- oder Umweltmanagementsystem oder nach § 8 EDL-G als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen. Die Umsetzungspläne müssen vor der Veröffentlichung bestätigt werden, z.B. durch einen Zertifizierer.

Abwärme:

  • Unternehmen über mit über 2,5 GWh/a sind verpflichtet, Abwärme zu vermeiden und zu reduzieren, wobei unvermeidbare Abwärme, wenn möglich wiederverwendet werden soll. Informationen dazu müssen jährlich jeweils zum 31.03. an die Bundestelle für Energieeffizienz (BfEE) für die Plattform für Abwärme übermittelt werden. Die erstmalige Übermittlung sollte eigentlich zum 01.01.2024 stattfinden, wurde aber um sechs Monate verschoben.

Rechenzentren:

  • Alle Betreiber von Rechenzentren müssen künftig ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten. Zusätzlich sind Rechenzentren im Eigentum öffentlicher Träger, mit einer nicht-redundanten Nennanschlussleistung von ≥ 300 kW und private Rechenzentren, mit einer nicht-redundanten Nennschlussleistung von ≥ 1 MW zur Zertifizierung / Validierung des Managementsystems verpflichtet. Für klimaneutrale Rechenzentren gelten weitere, spezifische Vorgaben.

Workshop-Anfrage: Erfüllen Sie effizient die Anforderungen des EnEfG mit TÜV Rheinland Consulting!

Um Ihnen bestmöglich zu helfen, wählen Sie bitte den Button, der am besten zu Ihrem jährlichen Energieverbrauch passt.
Ihre Anfrage wird direkt an den passenden Ansprechpartner weitergeleitet.