EU Omnibus-Verordnung
EU-Kommission plant umfassende Deregulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung 

EU Omnibus-Verordnung
EU-Kommission plant umfassende Deregulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung 

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Neue Omnibus-Verordnung könnte Nachhaltigkeitsziele gefährden – Berichtspflichten für Unternehmen sollen drastisch reduziert werden 

Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 die erste „Omnibus-Verordnung“ vorgestellt, die eine umfassende Deregulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Europa vorsieht. Diese Verordnung zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren, indem sie die Vorgaben aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie harmonisiert und vereinfacht. 

Kurz zusammengefasst — was ist die Omnibus-Verordnung? 

Die Omnibus-Verordnung ist ein von der EU-Kommission am 26. Februar 2025 vorgestellter Gesetzesvorschlag, der verschiedene Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und unternehmerischen Sorgfaltspflichten zusammenführt und vereinfacht.  

Ziel der Verordnung ist es, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren, indem die Vorgaben aus der CSRD, der CSDDD und der EU-Taxonomie harmonisiert und verschlankt werden. 

Kernpunkte der Verordnung sind die Erhöhung der Schwellenwerte für berichtspflichtige Unternehmen, die Begrenzung der Sorgfaltspflichten auf direkte Lieferanten und die Reduzierung der Berichtspflichten um bis zu 35 % für KMU. Während die EU-Kommission die Maßnahmen als wirtschaftsfreundliche Entlastung präsentiert, warnen Kritiker davor, dass die Deregulierung zentrale Nachhaltigkeitsziele gefährden könnte. Die Verordnung befindet sich derzeit im Abstimmungsprozess zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten. 

Reduzierung des Anwendungsbereichs der CSRD 

Die vorgeschlagenen Anpassungen der CSRD sehen vor, den Anwendungsbereich der Richtlinie drastisch einzuschränken. Statt für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten soll die CSRD nun erst für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten gelten. Dies würde die Zahl der erfassten Unternehmen um bis zu 85 Prozent reduzieren. Expert:innen befürchten, dass dadurch die Transparenz über Nachhaltigkeitspraktiken in der Wirtschaft erheblich leidet. 

Begrenzung der Sorgfaltspflichten auf direkte Lieferanten 

Ein weiterer zentraler Punkt der Verordnung betrifft die CSDDD. Künftig sollen Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten nur noch auf direkte Lieferanten beschränken. Dies könnte dazu führen, dass Menschenrechts- und Umweltverstöße in tieferen Ebenen der Lieferkette unentdeckt bleiben. Kritiker argumentieren, dass diese Begrenzung Unternehmen dazu verleiten könnte, Risiken in vorgelagerte Stufen der Lieferkette auszulagern, wodurch die eigentliche Zielsetzung der Richtlinie unterlaufen wird. 

Reaktionen und Ausblick 

Die EU-Kommission reagiert mit dem Omnibus-Paket auf die Kritik der Wirtschaft, dass die bürokratischen Belastungen zu hoch seien. Allerdings warnen Expert:innen, dass die geplanten Änderungen zu Planungsunsicherheiten und einer Zurückhaltung bei notwendigen Investitionen führen könnten. Der Vorschlag wird nun von den EU-Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament geprüft, gegebenenfalls angepasst und anschließend verabschiedet. 

Nachhaltigkeit bleibt ein Kernthema 

Trotz geplanter Erleichterungen bleiben zentrale Nachhaltigkeitsanforderungen wie CO₂-Bilanzierung, ESG-Berichterstattung und die Einhaltung der EU-Taxonomie bestehen. Geschäftsführungen sollten daher sicherstellen, dass ihr Unternehmen weiterhin nachhaltigkeitsrelevante Daten erhebt und in die Unternehmensstrategie integriert. Wer sich jetzt proaktiv auf die neuen Anforderungen einstellt, kann sich Wettbewerbsvorteile sichern. 

Handlungsbedarf für Geschäftsführungen 

Die geplante Omnibus-Verordnung der EU bringt wesentliche Änderungen für Unternehmen mit sich – insbesondere hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten. Geschäftsführungen sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um ihre Unternehmen strategisch darauf vorzubereiten und regulatorische Risiken zu minimieren. 

Vorbereitung auf harmonisierte Standards 

Die Omnibus-Verordnung wird bestehende Regelungen wie CSRD und CSDDD zusammenführen und vereinfachen. Das bedeutet Anpassungen in Berichtsformaten, Datenanforderungen und Reporting-Systemen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Teams die neuen Anforderungen kontinuierlich verfolgen und die internen Prozesse frühzeitig darauf ausrichten. Es empfiehlt sich, frühzeitig interne Schulungen durchzuführen, um Teams mit den harmonisierten Vorgaben vertraut zu machen. Zudem sollten Unternehmen prüfen, ob bestehende IT-Lösungen mit den neuen Standards kompatibel sind oder angepasst werden müssen. Eine proaktive Zusammenarbeit mit Branchenverbänden und externen Beratern kann helfen, Umsetzungslücken zu identifizieren und Best Practices zu integrieren. 

Effizienzsteigerung durch stärkere interne Strukturen 

Viele Unternehmen stehen noch am Anfang einer strukturierten ESG-Berichterstattung. Neben klaren Verantwortlichkeiten ist der Aufbau interner Kontrollmechanismen entscheidend, etwa durch regelmäßige Audits oder die Einbindung interdisziplinärer Teams. Die Automatisierung von Datenerfassungsprozessen – beispielsweise durch KI-gestützte Tools – kann Doppelarbeit reduzieren und die Konsistenz der Berichte verbessern. Gleichzeitig sollte die Geschäftsführung sicherstellen, dass Mitarbeitende fortlaufend zu neuen Reporting-Anforderungen geschult werden, um Kompetenzlücken vorzubeugen. 

Risikomanagement und Compliance stärken 

Geschäftsführungen müssen sicherstellen, dass Delegation und Überwachung von Berichtspflichten effizient organisiert sind – insbesondere, da die Omnibus-Verordnung möglicherweise zu häufigeren regulatorischen Anpassungen führen wird. Ein dynamisches Compliance-Management, das regelmäßige Risikobewertungen und Updates interner Richtlinien umfasst, ist hier zentral. Die Einrichtung eines Frühwarnsystems für Gesetzesänderungen sowie die Nutzung von Compliance-Plattformen können dabei helfen, Haftungsrisiken zu minimieren. Zudem sollten Verantwortliche eng mit Rechtsabteilungen zusammenarbeiten, um juristische Fallstricke bei der Umsetzung neuer Vorgaben zu vermeiden. 

Lieferketten-Transparenz sichern 

Während die Omnibus-Verordnung die Sorgfaltspflichten auf direkte Lieferanten begrenzen könnte, erfordern internationale Nachhaltigkeitsstandards weiterhin Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Unternehmen sollten frühzeitig geeignete Datenprozesse und Lieferantenmanagement-Strategien implementieren, um mögliche Risiken zu minimieren. Parallel dazu ist eine klare Kommunikation gegenüber Stakeholdern essenziell, um Glaubwürdigkeit zu wahren und Greenwashing-Vorwürfen vorzubeugen. 

Chancen für KMU nutzen 

Die Omnibus-Verordnung greift voraussichtlich auch KMU-Anliegen auf – darunter längere Umsetzungsfristen und vereinfachte Berichtsformate. Geschäftsführungen kleiner und mittlerer Unternehmen sollten genau prüfen, welche Erleichterungen sie nutzen können und wo dennoch strategische Nachhaltigkeitsmaßnahmen sinnvoll bleiben.