Energieeffizienzgesetz und Rechenzentrum: Was Betreiber jetzt wissen müssen

EnEfG im Rechenzentrum: Was Betreiber jetzt wissen müssen

Die Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) für Rechenzentren sind nicht nur technische Vorgaben – sie sind ein entscheidender Hebel für mehr Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und langfristige Wettbewerbsfähigkeit. Betreiber müssen sich auf Grenzwerte für den PUE-Wert, eine verpflichtende Abwärmenutzung und den zunehmenden Einsatz erneuerbarer Energien einstellen. Dabei geht es nicht nur um gesetzliche Pflichten, sondern auch um die Chance, durch effizientere Strukturen Betriebskosten zu senken und Innovationspotenziale zu nutzen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was jetzt konkret gefordert ist – und wie Sie die Umsetzung strategisch angehen können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Grenzwerte für den PUE-Wert in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme:
    • Neubau-Rechenzentren, mit Inbetriebnahme nach dem 01.07.2026, dürfen einen PUE-Wert von 1,2 nicht überschreiten.
    • Bestands-Rechenzentren, mit Inbetriebnahme vor dem 01.07.2026, dürfen:
      • ab 01.07.2027 einen PUE-Wert von 1,5 und
      • ab 01.07.2030 einen PUE-Wert von 1,3 nicht überschreiten.
  • Verpflichtung zur Abwärmenutzung:
    • Neubau-Rechenzentren, mit Inbetriebnahme nach dem:
      • 01.07.2026 müssen mindestens 10 % der anfallenden Abwärme,
      • 01.07.2027 müssen mindestens 15 % der anfallenden Abwärme,
      • 01.07.2028 müssen mindestens 20 % der anfallenden Abwärme jenseits des Rechenzentrums wiederverwendet werden.
  • Stromversorgung aus erneuerbaren Energien, bilanziell:
    • Rechenzentren dürfen den Anteil an bezogener erneuerbarer Energie nicht unterschreiten:ab 01.01.2024 muss der Anteil mindestens 50 % und
    • ab 01.01.2027 muss der Anteil 100 % betragen.
  • Auskunfts-/Übermittlungspflichten:
    • Übertragung von Informationen über das Rechenzentrum an das Energieeffizienzregister für Rechenzentren (RZReg)
    • Auskunftspflicht von Rechenzentrumsbetreibern gegenüber potenziellen Abnehmern der anfallenden Abwärme

Inhaltsverzeichnis

Einführung

Rechenzentren sind das Rückgrat der digitalen Welt. Denn sie ermöglichen den reibungslosen Betrieb von Online-Diensten, Cloud-Computing und Big-Data-Anwendungen. Mit der rasant zunehmenden Digitalisierung steigt jedoch auch der Energiebedarf dieser Infrastrukturen. Daher stellt der immense Energieverbrauch von Rechenzentren eine große Herausforderung für den Klimaschutz dar und trägt maßgeblich zu den Treibhausgasemissionen bei.

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Betreiber von Rechenzentren zu umfassenden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Ziel des Gesetzes ist es, den Energieverbrauch von Unternehmen und Organisationen in allen Sektoren deutlich zu reduzieren und damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele zu leisten.

Hintergrund und Ziele des EnEfG

Das EnEfG ist ein zentrales Instrument der deutschen Energiepolitik zur Umsetzung der Energiewende und zur Bekämpfung des Klimawandels. Mit dem Inkrafttreten des EnEfG sind einheitliche Rahmenbedingungen für Rechenzentrumsbetreiber hinsichtlich der Energieeffizienz dieser wichtigen Infrastrukturen geschaffen worden.

Die wichtigsten Ziele des EnEfG sind:

  • Reduzierung des Energieverbrauchs um 40% bis zum Jahr 2030
  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf 100% bis zum Jahr 2035
  • Dekarbonisierung der Wirtschaft und des Energiesektors

Konkrete Anforderungen des EnEfG für Rechenzentren

Das EnEfG stellt spezifische Anforderungen an die Energieeffizienz von Rechenzentren. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  • PUE-Wert
  • Abwärmenutzung
  • Stromversorgung aus erneuerbaren Energien
  • Dokumentationspflichten

Der PUE-Wert (Power Usage Effectiveness)

Der PUE (Power Usage Effectiveness) ist eine Kennzahl zur Darstellung der Energieeffizienz der im Rechenzentrum betriebenen Infrastrukturen, mit Ausnahme der IT-Systeme. Der PUE setzt den Gesamtstromverbrauch des Rechenzentrums mit dem Stromverbrauch der IT-Systeme in Relation. Ein niedriger PUE-Wert impliziert eine hohe Energieeffizienz der Rechenzentrumsinfrastruktur. Der PUE liefert jedoch keine Aussage über die Energieeffizienz der IT-Infrastrukturen und IT-Anwendungen.

Anhand des PUE gibt das EnEfG die Zielsetzung bezüglich der Energieeffizienz von Rechenzentren vor. Einige Rechenzentren erfüllen diese Ziele bereits heute andere sind durch das EnEfG dazu veranlasst verschiedene Optimierungsmaßnahmen an den Anlagen vorzunehmen. Im Rahmen dieser Zielsetzung stellt die Investition in einen energieeffizienten Betrieb eines Rechenzentrums keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber denjenigen Rechenzentren dar, die ein weniger energieeffizientes Rechenzentrum betreiben. Die Wirtschaftlichkeit einer Effizienzmaßnahme bleibt jedoch weiterhin ein wesentliches Kriterium bei der Wahl der geeigneten Optimierungsmaßnahme.

Die Basis zur Ermittlung von geeigneten Optimierungsmaßnahmen stellt eine differenzierte Erfassung der Energieverbräuche und deren Auswertung dar. Energiemanagement, Asset Management und Life Cycle Management greifen hierbei sinnvoll ineinander. Auf diese Weise lassen sich die Energieeffizienz im Sinne der Kosteneffizienz effektiv mit der Zielsetzung des Rechenzentrums hinsichtlich Verfügbarkeit und Sicherheit verbinden.

Abwärmenutzung

Rechenzentren erzeugen große Mengen an Abwärme, die bisher nicht selten ungenutzt an die Umgebung abgeführt wurde. Rechenzentrumsbetreiber sind zur Vermeidung von entstehender Abwärme aufgefordert und darüber hinaus auch zur Verwendung der Abwärme. Der Anteil der Abwärme, der sich nicht innerhalb des Rechenzentrums wiederverwenden lässt, ist dabei bis 2028 zu mindestens 20 % einer weiteren externen Nutzung zuzuführen. Zur Umsetzung dieser Anforderung kommt es insbesondere auf Konzepte der Anhebung des Temperaturniveaus der anfallenden Abwärme, der Nutzung der anfallenden Wärme im Sommerhalbjahr und der längerfristigen Energiespeicherung an.

Stromversorgung aus erneuerbaren Energien

Betreiber von Rechenzentren müssen ihren Strombedarf ab 2024 zu mindestens 50% aus erneuerbaren Quellen decken und ab 2027 zu 100%. Dies kann durch den direkten Bezug von Ökostrom über entsprechende Verträge oder durch den Erwerb von Zertifikaten erfolgen.

Dokumentationspflichten

Betreiber von Rechenzentren sind verpflichtet, ihren Energieverbrauch und die Umsetzung der EnEfG-Anforderungen zu dokumentieren. Das umfasst auch die Aufzeichnung des monatlichen Strom- und Wärmeverbrauchs. Zu Beweiszwecken empfiehlt sich die Dokumentation der ergriffenen Energieeffizienzmaßnahmen und die Erstellung eines jährlichen Energieberichts.

Auswirkungen des EnEfG auf Rechenzentren

Das EnEfG hat bisweilen erhebliche Auswirkungen auf die Betreiber von Rechenzentren. Die Umsetzung der Anforderungen des EnEfG erfordert für diejenigen Rechenzentrumsbetreiber, deren Energieeffizienz noch nicht nahe der Zielsetzung des EnEfG liegt, erhebliche Investitionen in energieeffiziente Technologien und Infrastrukturen.

Das legt für einige Unternehmen zunächst eine Revision der IT-Strategie unter Einbeziehung der Frage nach dem Betrieb eines eigenen Rechenzentrums, der Auslagerung oder der Etablierung einer hybriden Struktur nahe. Andererseits sollten aus der Einführung des EnEfG resultierende, notwendige Investitionen gemeinsam mit der Zielsetzung der Reduktion der Energiebezugskosten und den Möglichkeiten der Generierung von Einnahmen über den Verkauf von Abwärme betrachtet werden.

Bestandsaufnahme und Analyse

Der erste Schritt zur Umsetzung des EnEfG ist eine Bestandsaufnahme und Analyse der Energieströme Ihres Rechenzentrums. Dazu gehören die Ermittlung des aktuellen Energieverbrauchs, die Identifizierung von Einsparpotenzialen und die Bewertung des technischen Zustands der Rechenzentrumsinfrastruktur.

Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung

Basierend auf der Bestandsaufnahme und Analyse entwickeln unsere Expert:innen ein individuelles Konzept zur Steigerung der Energieeffizienz Ihres Rechenzentrums. Mögliche Maßnahmen umfassen:

  • Optimierung der Kältekreisläufe
  • Optimieren von Regelparametern
  • Erstellung eines Messstellenkonzeptes nach ISO 50001
  • Schulung der Mitarbeiter im Bereich Energieeffizienz

Fazit: Herausforderungen und Chancen

Die Umsetzung des EnEfG stellt Betreiber von Rechenzentren vor große Herausforderungen. Gleichzeitig bietet das Gesetz aber auch die Chance, den Energieverbrauch zu senken und Kosten zu sparen. Über die Einführung eines effektiven Energiemanagements im Rechenzentrum, die Bewertung des IST-Standes der Anlagen und Entwicklung von Maßnahmenkatalogen zur Optimierung der Kosten- und Energieeffizienz lassen sich für Unternehmen Ziele erreichen, die weit umfangreicher die Interessen von Rechenzentrumsbetreibern im Blick haben.

Cathrin Ribbrock