Energieeffizienzgesetz (EnEfG) Energieeffizienz-Monitoring

EnEfG und Konvoi-Ansatz: Was Unternehmen jetzt wissen müssen 

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen dazu, wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen umzusetzen und ihren Energieverbrauch langfristig zu senken. Zwei Entwicklungen sind dafür aktuell entscheidend: die geplante Novelle des EnEfG sowie der Konvoi-Ansatz, der im Gesetz nicht ausdrücklich genannt wird, aber praktisch eine anerkannte Möglichkeit zur Bewertung und Umsetzung von Maßnahmen bildet. Dieser Artikel erklärt, wie das EnEfG heute funktioniert, was sich durch die Novelle ändern könnte und welche Rolle der Konvoi-Ansatz dabei spielt. 

Geplante EnEfG-Novelle: Entlastungen möglich 

Die Bundesregierung arbeitet an einer umfassenden Überarbeitung des Energieeffizienzgesetzes. Das Entlastungskabinett hat sich am 05.11.2025 auf ein Eckpunktepapier verständigt, das den klaren Kurs vorgibt: 

Die nationalen Vorgaben sollen vollständig an die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) angepasst werden. 

Damit sollen Doppelregulierungen abgebaut, Prozesse vereinfacht und deutsche Sonderwege reduziert werden. Allerdings wird der Kabinettsbeschluss erst Mitte 2026 erwartet. Bis dahin gilt: 

Alle bestehenden Pflichten bleiben unverändert. 

Das betrifft insbesondere: 

  • Energieaudits 
  • Energiemanagementsysteme 
  • Effizienzanforderungen 
  • die Pflicht zur Umsetzung wirtschaftlicher Maßnahmen nach EnEfG 

Unternehmen müssen also weiterhin alle geforderten Maßnahmen wirtschaftlich bewerten und umsetzen, sofern sie sich amortisieren. 

Der Konvoi-Ansatz im EnEfG: Effizienzmaßnahmen bündeln statt einzeln bewerten 

Obwohl der Begriff „Konvoi“ im Gesetz nicht genannt wird, ist die Methode klar zulässig. Sie ermöglicht Unternehmen, mehrere Effizienzmaßnahmen zu einem wirtschaftlichen Gesamtpaket zusammenzufassen, statt jede Maßnahme einzeln prüfen und entscheiden zu müssen. 

Ein Konvoi ist ein Bündel von Energieeffizienzmaßnahmen, das gemeinsam geplant, bewertet und umgesetzt wird. 

Warum das wichtig ist 

Im EnEfG müssen Unternehmen alle wirtschaftlichen Maßnahmen umsetzen. Die Wirtschaftlichkeit wird klassisch für jede Maßnahme einzeln berechnet. Der Konvoi-Ansatz ändert das: Die Bewertung erfolgt für das Gesamtpaket. 

Weniger wirtschaftliche Maßnahmen können durch hoch rentable Maßnahmen mitgezogen werden. Unternehmen erhalten dadurch mehr Flexibilität in der Planung und Umsetzung. 

Wo der Konvoi-Ansatz verankert ist 

Der Konvoi-Ansatz ist kein ausdrücklich definierter Rechtsbegriff im EnEfG, lässt sich aber aus mehreren Elementen fachlich ableiten:

  • Wirtschaftlichkeitsprüfung und Umsetzungspläne nach EnEfG
  • fachliche Anforderungen des BMWE an Maßnahmenbewertungen
  • etablierte Energieauditpraxis

Damit ist das Verfahren in der Praxis anerkannt und rechtssicher anwendbar.

Wie das Konvoi-Verfahren funktioniert 

Das Verfahren folgt einer klaren Struktur. 
Unternehmen sammeln zunächst alle infrage kommenden Effizienzmaßnahmen – etwa aus Energieaudits, Energiemanagementsystemen oder Monitoringdaten. Anschließend werden sie nach Kriterien wie Einsparpotenzial, Amortisation, Investitionshöhe oder technischer Machbarkeit bewertet. 

Im nächsten Schritt werden Maßnahmen zu Konvois gebündelt, zum Beispiel: 

  • nach Standorten 
  • nach Gebäuden 
  • nach Technologien (Wärme, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung, IT) 
  • nach CAPEX-Budgets 

Für den Konvoi wird anschließend ein gemeinsamer Wirtschaftlichkeitsnachweis erstellt. Die Umsetzung erfolgt dann gemäß den Fristen des EnEfG, dokumentiert im Energieeffizienzplan (NEEP). 

Der Vorteil ist klar: Unternehmen können Maßnahmen strategisch kombinieren und wirtschaftlich optimieren. 

Wie EnEfG-Novelle und Konvoi-Ansatz zusammenwirken 

Auch wenn die Novelle den Konvoi nicht direkt adressiert, passen beide Entwicklungen zusammen. Die Novelle soll Bürokratie reduzieren, nationale Sonderwege abbauen und Vorgaben harmonisieren. Der Konvoi-Ansatz bietet bereits heute ein flexibles Instrument, um Effizienzmaßnahmen effizienter, wirtschaftlicher und weniger kleinteilig zu planen. 

Bis zur Novelle bleibt der Konvoi-Ansatz damit ein wichtiges Werkzeug, um Pflichtmaßnahmen wirtschaftlich zu strukturieren. 

Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten 

Unternehmen sollten nicht auf die Novelle warten. Aus der aktuellen Rechtslage ergeben sich bereits heute klare Handlungsschritte.

1

Alle bestehenden Pflichten bleiben bis mindestens 2026 unverändert. Das bedeutet, dass wirtschaftliche Maßnahmen weiterhin fristgerecht umgesetzt werden müssen.

2

Der Konvoi-Ansatz kann kurzfristig zusätzliche Flexibilität schaffen. Unternehmen sollten prüfen, welche Maßnahmen sich sachgerecht bündeln lassen, um Investitionen wirtschaftlich abzusichern und die Umsetzung sinnvoll zu priorisieren.

3

Die Vorbereitung der nächsten Wirtschaftlichkeitsprüfung und des nächsten Umsetzungsplans nach § 9 EnEfG sollte den Konvoi-Ansatz berücksichtigen. Das schafft mehr Spielraum bei Investitionsentscheidungen.

4

Wer den Übergang zu einer möglichen Novelle strategisch vorbereiten will, sollte schon jetzt Transparenz über Maßnahmenpotenziale, Wirtschaftlichkeit und technische Machbarkeit schaffen.

Fazit: Effizienzpflichten bleiben, der Konvoi-Ansatz schafft Spielraum 

Das EnEfG gilt bis mindestens 2026 unverändert. Die Novelle bringt erst später Entlastungen. Bis dahin bleibt der Druck auf Unternehmen hoch, wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen umzusetzen. Der Konvoi-Ansatz bietet hier eine rechtssichere Möglichkeit, Maßnahmen flexibler und wirtschaftlicher zu bündeln. 

Wer den Konvoi früh einsetzt, gewinnt Zeit, reduziert Aufwand und schafft eine solide Basis für kommende regulatorische Veränderungen. 


Wenn Sie klären möchten, 

  • wie Sie den Konvoi-Ansatz rechtssicher nutzen, 
  • wie Sie Ihre Effizienzpflichten strukturiert erfüllen 
  • oder wie Sie sich auf die EnEfG-Novelle vorbereiten, 

dann unterstützen wir Sie gern. 

Cathrin Ribbrock