Vom Wärmenetzeignungsgebiet zum realisierten Wärmenetz 

Vom Wärmenetzeignungsgebiet zum realisierten Wärmenetz 

Wie Kommunen strategisch, rechtssicher und wirtschaftlich vorgehen

Die kommunale Wärmeplanung bringt Struktur in ein komplexes Feld. Sie zeigt, welche Gebiete sich für Wärmenetze eignen und wo dezentrale Versorgungslösungen wahrscheinlich sinnvoller sind. Genau an der Stelle, an der aus Eignungsgebieten konkrete Projekte werden sollen, entstehen aber oft Unsicherheiten: Wir haben ein Wärmenetzeignungsgebiet identifiziert. Wie geht es jetzt weiter? 

Dieser Beitrag beschreibt den Weg vom Eignungsgebiet zum real betriebenen Wärmenetz. Er beleuchtet den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen, Betreibermodelle für das Wärmenetz und die Rolle der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) . 

Wie sieht die aktuelle Wärmeversorgung in Deutschland aus? 

Der Anteil erneuerbarer Energieträger an der gesamten Wärmeversorgung in Deutschland liegt derzeit bei rund 18 Prozent. Erfasst werden dabei sowohl Einzellösungen als auch Fernwärme. 

Ein Großteil der erneuerbaren Wärme stammt heute aus biogenen Quellen, vor allem Holz, Pellets, biogene Abfälle und Biogas. Das reicht für die Klimaziele nicht aus. Bis 2045, in einigen Bundesländern auch früher (z.B. Bayern und Baden-Württemberg bis 2040), muss die Wärmeversorgung  treibhausgasneutral sein. Der Anteil erneuerbarer Wärmequellen und unvermeidbarer Abwärme muss deshalb massiv steigen. 

Ein Blick auf die Fernwärme verdeutlicht den Wandel: 

2020 dominieren fossile Energieträger die Netze. Für 2045 werden  Großwärmepumpen, Tiefengeothermie, Abwärme aus der Industrie  – in zunehmenden Maße auch aus Rechenzentren – sowie ergänzende Technologien wie Power-to-Heat (Elektrokessel) deutlich an Bedeutung gewinnen. Wie genau der Mix am Ende aussieht, ist offen. Sicher ist nur: Ohne diese Technologien werden Wärmenetze nicht klimaneutral und ein Wärmenetz wirtschaftlich zu betreiben, wird immer stärker von möglichst günstigen erneuerbaren Wärmequellen abhängen. 

Warum ist die kommunale Wärmeplanung der strategische Kompass? 

Seit dem 1. Januar 2024 sind Kommunen in Deutschland nach dem “Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze” – kurz Wärmeplanungsgesetz (WPG) – verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Über die entsprechenden Landesgesetzgebungen wurden Kommunen unabhängig von ihrer Größe in die Pflicht genommen. Kleinere Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben hierfür Zeit bis Mitte 2028. 

Die kommunale Wärmeplanung ist mehr als eine Pflichtaufgabe. Sie dient als strategischer Kompass auf dem Weg zur Klimaneutralität. Sie wird idealerweise in intensiver Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren vor Ort erarbeitet und 

  • zeigt, wie die Kommune bis 2045 (oder früher) klimaneutral werden kann, 
  • schafft Transparenz über heutige Wärmebedarfe und Erzeugungspotenziale, 
  • weist Eignungsgebiete für verschiedene Wärmeversorgungsarten aus und 
  • enthält konkrete Maßnahmen bzw. bildet die Grundlage für zukünftige  Investitionsentscheidungen, etwa für ein neues Wärmenetz 

Parallel setzt das Wärmeplanungsgesetz Mindestanteile erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme in Bestandswärmenetzen fest. Bis 2030 müssen grundsätzlich mindestens 30 Prozent, bis 2040 mindestens 80 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Quellen oder unvermeidbarer Abwärme stammen. 

Damit ist klar: Eine saubere kommunale Wärmeplanung kann die Basis für die Transformation von bereits bestehenden Wärmenetzen, aber auch für zukünftig zu errichtende Wärmenetze sein. 

Was ist ein Wärmenetzeignungsgebiet? 

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wird das gesamte Gemeindegebiet in „voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete“ eingeteilt. Das Wärmeplanungsgesetz unterscheidet hierbei vier Typen: 

  • Wärmenetzgebiete 
  • Wasserstoffnetzgebiete 
  • Gebiete für dezentrale Wärmeversorgung 
  • Prüfgebiete 

Für den späteren Aufbau eines Netzes ist das Wärmenetzeignungsgebiet der Dreh- und Angelpunkt. Dort ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine wärmenetzgebundene Versorgung technisch und wirtschaftlich sinnvoll darstellbar ist. 

Innerhalb des Wärmenetzeignungsgebiets lassen sich drei Unterkategorien unterscheiden: 

  • Verdichtungsgebiete, in denen bestehende Netze durch zusätzliche Anschlüsse nachverdichtet werden 
  • Ausbaugebiete, in denen weitere Straßenzüge oder Quartiere an ein bestehendes Netz angebunden werden 
  • Neubaugebiete, in denen Netze komplett neu errichtet werden 

Prüfgebiete werden dort ausgewiesen, wo noch nicht genug gesicherte Informationen vorliegen, um eine eindeutige Zuordnung in die vier voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete vorzunehmen. Ein Beispiel hierfür ist etwa der Fall, dass ein großes Rechenzentrum mit erheblichem Abwärmepotenzial geplant ist, eine finale Investitionsentscheidung aber noch aussteht. 

Je länger ein Gebiet im Prüfstatus bleibt, desto geringer ist die Chance, dort später noch ein Wärmenetz aufzubauen. Hintergrund: Gebäude werden nach und nach individuell auf erneuerbare Wärme umgestellt, etwa durch Wärmepumpen. Das schmälert die spätere Anschlussquote eines Netzes und beeinflusst somit, ob ein Wärmenetz wirtschaftlich tragfähig betrieben werden kann. 

Wie wird ein Wärmenetzeignungsgebiet ermittelt? 

In der Praxis werden Eignungsgebiete häufig mithilfe eines digitalen Zwillings ermittelt. Damit ist ein digitales Abbild der Wärmeversorgung in der Kommune gemeint, das unter anderem folgende Informationen bündelt: 

  • bestehende Netze und weitere Energieinfrastruktur 
  • eingesetzte Energieträger und Erzeugungsanlagen 
  • Wärmebedarfe nach Gebäudestrukturen und Nutzung 
  • Potenziale erneuerbarer Wärme und Abwärme 

Hinterlegt sind Berechnungsalgorithmen, die Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen verschiedenen Versorgungsoptionen durchführen. § 18 des Wärmeplanungsgesetzes verlangt explizit, dass Eignungsgebiete auf Basis solcher Wirtschaftlichkeitsvergleiche eingeteilt werden. 

Wichtige Einflussfaktoren sind: 

  • die Wärmeliniendichte, also wie viel Wärme pro Meter Trasse abgenommen wird 
  • das Vorhandensein lokaler Wärmepotenziale wie Oberflächengewässer, Geothermie oder industrielle Abwärme 
  • kommunalspezifische Unterschiede bei den Investitionskosten pro Trassenmeter, die insbesondere im ländlichen und im urbanen Raum stark variieren können 

Am Ende stehen Eignungskategorien von „sehr wahrscheinlich geeignet“ bis „sehr wahrscheinlich ungeeignet“. Diese liefern Orientierung, ersetzen aber keine detaillierte Projektkalkulation. Ob ein Wärmenetz wirtschaftlich tragfähig ist, muss in einer Machbarkeitsstudie oder im Transformationsplan für ein Bestandsnetz vertieft bewertet werden. 

Welche Betreibermodelle für ein Wärmenetz gibt es? 

Wenn klar ist, wo ein Wärmenetz sinnvoll wäre, stellt sich die Frage nach Struktur und Rollenverteilung: Wer baut, wer finanziert, wer betreibt, wer trägt welches Risiko und wer partizipiert an der Wertschöpfung? 

Im Wesentlichen lassen sich fünf Betreibermodelle für ein Wärmenetz unterscheiden, die sich in der Praxis abzeichnen. 

Wie funktioniert das Konzessionsmodell? 

Die Kommune schreibt die Wegenutzungsrechte aus, ein Fernwärmeversorger errichtet und betreibt das Netz. Das Eigentum am Netz liegt beim Versorger, die Kommune erhält typischerweise eine Konzessionsabgabe. 

Für Wärme gibt es keine sektorale Regulierung wie bei Strom und Gas. Gleichwohl gilt das Kartellrecht. Wärmenetze werden als natürliche Monopole betrachtet, Kommunen haben bei Wegerechten eine marktbeherrschende Stellung. Wegerechte müssen diskriminierungsfrei vergeben werden. Effektiv läuft es auf eine Ausschreibung hinaus. 

Vorteil dieses Modells: geringster organisatorischer und finanzieller Aufwand für die Kommune. Nachteil: kein Eigentum an der Infrastruktur und geringe Einflussmöglichkeiten auf Netzausbau und Preisgestaltung. 

Wie sieht ein Beteiligungsmodell der Kommune aus? 

Beim Beteiligungsmodell der Kommune gründet ein privater Wärmenetzbetreiber eine Projektgesellschaft, die das Netz baut und betreibt. Die Kommune beteiligt sich gesellschaftsrechtlich, zum Beispiel mit 49 oder 51 Prozent. 

Sie partizipiert damit an der Wertschöpfung, ohne alle Risiken allein tragen zu müssen. Das Eigentum am Netz liegt bei der Gesellschaft, die Finanzierung läuft über diese Gesellschaft. Der Netzbetrieb kann durch die Gesellschaft selbst oder durch einen Dritten erfolgen. 

Vergaberechtlich ist der reine Anteilserwerb zunächst neutral. Sobald mit der Beteiligung aber Beschaffungsleistungen verknüpft sind, entsteht ein Vergabevorgang. Hinzu kommen beihilferechtliche Fragen, weil Kommunen häufig über günstige Kommunaldarlehen in solche Projekte einsteigen. 

Was kennzeichnet das Betreibermodell mit kommunalem Eigentum? 

In diesem Modell bleibt die Kommune Eigentümerin der Netzinfrastruktur und verpachtet das Netz an einen Betreiber. 

Typischer Ablauf: 

  • Die Kommune richtet einen Eigen- oder Regiebetrieb als Betrieb gewerblicher Art ein, um vorsteuerabzugsberechtigt zu sein. 
  • Das Netz wird über Kommunaldarlehen und Fördermittel finanziert. 
  • Der Eigenbetrieb bleibt Eigentümer des Netzes. 
  • Über einen Pachtvertrag wird ein Betreiber beauftragt, das Netz zu betreiben und die Endkunden zu versorgen. 

Die Pachtzahlungen müssen Zins und Tilgung der Kommunaldarlehen decken. 

Die Vergabe kann als Gesamtpaket (Planung, Bau und Betrieb in einem Verfahren) oder in getrennten Verfahren erfolgen. Die Gesamtvergabe vereinfacht Schnittstellen und stellt sicher, dass der spätere Betreiber das Netz nach seinen Anforderungen planen und bauen kann. Einzelvergaben können Kostenvorteile bringen, sind aber koordinationsintensiver. 

Dieses Betreibermodell für Wärmenetze kombiniert kommunales Eigentum mit ausgelagertem Betrieb. Finanzierungs- und Fördervorteile der öffentlichen Hand können genutzt werden, ohne dass die Kommune selbst ein komplettes Versorgungsunternehmen aufbauen muss. 

Welche Rolle spielt die Energiegenossenschaft? 

Hier übernehmen Bürgerinnen und Bürger die zentrale Rolle, teilweise zusammen mit der Kommune. Über eine Energiegenossenschaft werden Netz und Erzeugungsanlagen finanziert, gebaut und betrieben. 

Die Wärme wird nahe an den Selbstkosten abgerechnet, große Gewinnmargen stehen nicht im Fokus. Das erhöht Akzeptanz und Anschlussbereitschaft. Aus der Praxis anderer Infrastrukturbereiche ist bekannt, dass solche Modelle häufig zu hohen Anschlussquoten und einer stabilen wirtschaftlichen Basis führen. 

Was bedeutet Eigenerfüllung für die Kommune? 

Bei der Eigenerfüllung übernimmt die Kommune sämtliche Rollen selbst. Sie baut und betreibt das Wärmenetz, meist über ein Stadtwerk oder eine kommunale Sparte. 

Vorteil: maximale Steuerungsmöglichkeit und vollständige Wertschöpfung im öffentlichen Eigentum. 

Nachteil: hohe Anforderungen an Kapital, Know-how, Organisation und Risikotragfähigkeit. 

Wie wählen Kommunen das passende Betreibermodell für ihr Wärmenetz? 

Die Wahl des passenden Modells hängt von wenigen, aber gewichtigen Leitfragen ab: 

  • Soll die Kommune Eigentümerin des Netzes sein oder ist sie bereit, die Infrastruktur vollständig einem Dritten zu überlassen? 
  • Wie stark möchte die Kommune die Preisgestaltung und die langfristige Netzentwicklung beeinflussen? 
  • Welches wirtschaftliche Risiko ist politisch und administrativ tragbar, wenn man ein Wärmenetz wirtschaftlich betreiben will? 
  • Welche Rolle sollen Bürgerinnen und Bürger sowie lokale Unternehmen spielen? 

Reine Konzessionsmodelle sind organisatorisch am schlanksten, bieten aber kaum Einfluss. Beteiligungs- und Betreibermodelle erlauben kommunales Eigentum oder Mit-Eigentum, ohne alle Risiken allein stemmen zu müssen. Eigenerfüllung ist die konsequenteste Form der Rekommunalisierung, aber auch die anspruchsvollste. 

Wie funktioniert die BEW Förderung für Wärmenetze? 

Ohne Förderung lassen sich viele Wärmenetzprojekte, insbesondere im Neubau oder bei tiefgreifender Transformation, schwer wirtschaftlich darstellen. Hier setzt die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze an. Die BEW Förderung für Wärmenetze ist in vier Module unterteilt. 

Die BEW Förderung zielt sowohl auf die Transformation von Bestandsnetzen als auch auf den Bau und Betrieb neuer Netze ab.  

Modul 1 fördert Transformationspläne für bestehende Netze sowie Machbarkeitsstudien für neue Netze. Ziel ist ein umsetzungsfähiges Gesamtkonzept, das Technologie, Ausbaupfad, Klimaziele und Wirtschaftlichkeit zusammenführt. Die förderfähigen Kosten werden zur Hälfte bezuschusst, Voraussetzung ist eine Projektskizze. Der Transformationsplan für ein Bestandsnetz ist oft auch regulatorisch gefordert. Alternativ sind Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrpläne zu erstellen. 

Modul 2 adressiert den systemischen Ausbau: Wärmeerzeugung, Verteilnetz, Speicher und Übergabestationen. Es setzt auf Modul 1 auf und fördert Investitionskosten mit einem Zuschuss von 40 Prozent. 

Modul 3 ermöglicht ebenfalls eine 40-prozentige Förderung, fokussiert aber auf Einzelmaßnahmen. Dazu zählen etwa Solarthermieanlagen, Großwärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Leitungen für erneuerbare Erzeuger und die Integration von Abwärme. 

Modul 4 bietet eine Betriebskostenförderung für bestimmte Anlagen (z. B. Solarthermie, Wärmepumpen) für bis zu zehn Jahre nach Inbetriebnahme, begrenzt auf die wirtschaftliche Lücke. 

Wichtig ist die Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung: 

Daten aus Bestands- und Potenzialanalyse können in Transformationsplänen und Machbarkeitsstudien wiederverwendet werden. Das spart Zeit und Budget, ersetzt aber nicht die notwendige Detailtiefe im konkreten Wärmenetzgebiet. 

Welche Technologien machen ein Wärmenetz wirtschaftlich und zukunftsfähig? 

In vielen Planungen kristallisieren sich drei Technologien als besonders relevant für zukünftige Wärmenetze heraus. 

Großwärmepumpen erschließen Umweltwärme aus Gewässern inklusive Abwasser und heben sie auf das im Wärmenetz benötigte Temperaturniveau. Es gibt heute bereits Netze, die mit Großwärmepumpen betrieben werden, zahlreiche weitere Projekte sind in Planung, teilweise im Leistungsbereich von über hundert Megawatt. 

Tiefengeothermie liefert grundlastfähige Wärme aus mehreren Tausend Meter Tiefen. Sie ist technisch erprobt, aber kapitalintensiv und mit Fündigkeitsrisiken verbunden. Bundesweit sind bereits mehrere Dutzend Anlagen in Betrieb, viele weitere Projekte sind in Vorbereitung. 

Rechenzentrumsabwärme gewinnt stark an Bedeutung. Der Bedarf an Rechenleistung steigt, insbesondere durch Anwendungen im Bereich künstlicher Intelligenz. Gleichzeitig verpflichten regulatorische Vorgaben Betreiber dazu, grüne Energie einzusetzen und Abwärme möglichst zu nutzen. Moderne Rechenzentren werden damit zu attraktiven, kontinuierlichen grünen Wärmequellen für Netze. Reicht das Temperaturniveau nicht aus, können Großwärmepumpen zwischengeschaltet werden. 

Die Kombination dieser Technologien ist ein wesentlicher Hebel, um ein Wärmenetz wirtschaftlich zu betreiben und gleichzeitig die Klimaziele zu erreichen. 

Wann ist ein Wärmenetz wirtschaftlich sinnvoll? 

Ob ein Wärmenetz wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt sich nicht allein anhand der Kategorie „Wärmenetzeignungsgebiet“ beantworten. In der kommunalen Wärmeplanung wird auf einer relativ hohen Abstraktionsebene gearbeitet. Für Investitionsentscheidungen braucht es eine vertiefte Wirtschaftlichkeitsberechnung in der Machbarkeitsstudie bzw. im Transformationsplan. 

Hier spielen konkrete Annahmen zu Anschlussquoten, Trassenkosten, Fördermitteln, Technologie-Mix und Wärmeabsatz eine zentrale Rolle. Diese Parameter unterscheiden sich stark zwischen Regionen und Projekten. 

Eine weitere Frage ist der richtige Zeitpunkt für die Festlegung auf ein Beteiligungs- oder Betreibermodell. In der Praxis spricht vieles dafür, sich möglichst früh mit dieser Frage zu beschäftigen. Wer früh weiß, ob eher ein Konzessionsmodell, ein Betreibermodell, eine Beteiligungslösung, eine Energiegenossenschaft oder Eigenerfüllung angestrebt wird, kann Wärmeplanung, BEW Förderung Wärmenetz und Akteursbeteiligung gezielter aufeinander ausrichten. 

Wie können Kommunen nach der Wärmeplanung konkret starten? 

Kommunen stehen vor der Aufgabe, strategische, rechtliche, wirtschaftliche und technische Fragen zu verbinden. Es reicht nicht, ein Wärmenetzeignungsgebiet zu kennen. Entscheidend ist, wie daraus ein tragfähiges Projekt mit klarer Rollenverteilung, gesicherter Finanzierung, hoher Anschlussquote und wettbewerbsfähigen Preisen wird. 

Sinnvolle nächste Schritte können sein: 

  • interne Klärung der Ziele: Eigentum, Steuerungsgrad, Risiko, Rolle der Bürgerschaft 
  • Vergleich der möglichen Betreibermodelle Wärmenetz anhand konkreter Rahmenbedingungen der Kommune 
  • frühzeitige Abstimmung zwischen Verwaltung, Stadtwerken, potenziellen Betreibern und politischen Gremien 
  • Vorbereitung einer Projektskizze für BEW Modul 1 und Nutzung der Synergien mit der kommunalen Wärmeplanung 

Cathrin Ribbrock