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General Purpose AI im EU AI Act: Was Unternehmen jetzt über Artikel 53 wissen müssen

General Purpose AI (GPAI) steht im Zentrum aktueller Regulierungsdebatten. Mit dem am 13. März 2024 final verabschiedeten EU AI Act wird erstmals ein umfassender Rechtsrahmen für KI geschaffen – einschließlich spezieller Anforderungen an GPAI-Modelle. Unternehmen, die KI entwickeln oder nutzen, müssen die Bestimmungen aus Artikel 53 genau verstehen. Denn diese Regeln betreffen nicht nur Entwickler, sondern auch Anbieter und Nutzer von KI-Systemen.
Dieser Beitrag beleuchtet die Anforderungen, Chancen und Herausforderungen rund um GPAI im Kontext des EU AI Acts und bietet eine praxisnahe Einordnung für die Unternehmensführung​​.

Was ist General Purpose AI (GPAI)?

GPAI-Modelle sind KI-Systeme, die für eine Vielzahl von Aufgaben eingesetzt werden können – etwa Sprachmodelle, Bildgeneratoren oder autonome Problemlöser.
Charakteristisch für GPAI ist, dass sie nicht für eine spezifische Anwendung entwickelt wurden, sondern eine breite Funktionalität bieten​.

Beispiele:

  • Textgenerierung (z. B. Chatbots)
  • Bildanalyse
  • Sprach- und Übersetzungstools

Da GPAI-Modelle in vielen Bereichen eingesetzt werden, besteht ein besonderes Risiko: Die KI könnte in Anwendungen münden, die hohe gesellschaftliche Auswirkungen haben – etwa im Gesundheitswesen, bei Kreditvergaben oder im Personalwesen.


EU AI Act – Art. 53 Compliance für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck

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Artikel 53 des EU AI Acts: Kernanforderungen für GPAI-Anbieter

Der EU AI Act definiert spezifische Anforderungen für GPAI-Modelle, insbesondere:

1. Transparenzpflichten

  • Anbieter müssen eine technische Dokumentation bereitstellen.
  • Informationen über Trainingsmethoden, Trainingsdaten und Modellarchitektur müssen offengelegt werden.
  • Bestimmte Systeminformationen müssen registrierten Stellen zur Verfügung gestellt werden.

2. Risikobewertungen

  • Anbieter müssen systematische Risikobewertungen für mögliche negative Auswirkungen der GPAI auf Gesundheit, Sicherheit, Grundrechte oder Umwelt durchführen.
  • Identifizierte Risiken müssen dokumentiert und gemeldet werden.

3. Verpflichtung zur Unterstützung von Weiterentwicklungen

  • Unternehmen, die GPAI-Systeme bereitstellen, müssen nachgelagerte Anbieter unterstützen, die GPAI-Modelle in spezifischen Hochrisiko-Anwendungen einsetzen (z.B. durch Dokumentation und Testberichte).

4. Besondere Anforderungen bei „systemischem Risiko“

GPAI-Modelle mit besonderer Reichweite oder Einfluss werden als „Systemic GPAI“ eingestuft (z.B. wenn sie extrem große Datenmengen oder Rechenkapazitäten verwenden).
Für diese Modelle gelten verschärfte Auflagen:

  • Durchführung von Modellbewertungen
  • Maßnahmen zur Cybersicherheit
  • Schutz vor Missbrauch​​.

Auswirkungen auf Unternehmen und C-Level-Entscheider

Unternehmen, die GPAI entwickeln oder in ihre Wertschöpfung integrieren, stehen vor neuen Herausforderungen:

  • Compliance-Aufwände: Aufbau von Compliance-Management-Systemen für GPAI.
  • Haftungsrisiken: Verstöße gegen die GPAI-Vorgaben können zu erheblichen Bußgeldern führen (bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes)​.
  • Innovationsdruck: Unternehmen müssen sicherstellen, dass GPAI-Systeme sicher und nachvollziehbar genutzt werden – auch über die eigene Organisation hinaus.
  • Vertragliche Anforderungen: Zusammenarbeit mit Drittanbietern oder Kunden, die GPAI einsetzen, erfordert neue Vertragsklauseln zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Chancen durch klare GPAI-Regeln

Trotz aller Aufwände eröffnet der EU AI Act auch bedeutende Chancen:

  • Rechtssicherheit: Einheitliche Standards schaffen Klarheit für grenzüberschreitende KI-Projekte.
  • Vertrauensaufbau: Unternehmen, die regulatorisch konforme GPAI einsetzen, positionieren sich als verantwortungsbewusste Marktteilnehmer.
  • Wettbewerbsvorteil: Frühzeitige Compliance kann als Differenzierungsmerkmal gegenüber Wettbewerbern dienen.

Zudem fördert die Verordnung das Vertrauen von Kunden und Investoren in europäische KI-Angebote​.

General Purpose AI wird künftig nicht mehr im regulatorischen Freiraum agieren. Unternehmen müssen sich intensiv mit den Anforderungen des EU AI Acts, insbesondere Artikel 53, auseinandersetzen. Wer frühzeitig handelt, sichert sich Vorteile – nicht nur in Sachen Compliance, sondern auch in Marktpositionierung und Kundenvertrauen.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, GPAI-Strategien auf regulatorische Anforderungen auszurichten und so die Weichen für nachhaltigen Unternehmenserfolg zu stellen.

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Cathrin Ribbrock